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Stadtnachricht

Bürgerbüro auch im Juli samstags geöffnet


Das Bürgerbüro in Horb a. N. hat im Juli zusätzlich auch an den Samstagen von 8:00 bis 11:30 Uhr für Kunden geöffnet. An den Samstagsterminen können ohne weitere Terminvereinbarung fertige Dokumente abgeholt werden. Die Samstagstermine werden insbesondere angeboten, um Personalausweise, Reisepässe oder Kinderreisepässe oder die Verlängerung oder Änderung dieser Ausweisdokumente zu beantragen. Ebenso können Führungszeugnisse beantragt werden. Welche Unterlagen erforderlich sind, entnehmen Sie aus dem Infokasten.

An den Samstagsterminen werden ab 8:00 Uhr Wartenummern vergeben, sodass den Kunden eine reservierte Zeit genannt wird. Sobald die maximale Anzahl der Wartenummern ausgegeben ist, können keine weiteren Zeiten für diesen Tag reserviert werden. Kunden, die keine Wartenummer mehr erhalten, können entweder an einem der nächsten Samstage wiederkommen oder sich unter www.horb.de/Terminvereinbarung einen Termin von Montag bis Freitag buchen.

Darüber hinaus können im Bürgerbüro Horb a. N. wie bisher von Montag bis Freitag alle Bürgerbüroanliegen nach vorheriger Online-Terminvereinbarung unter www.horb.de/Terminvereinbarung und unter Einhaltung der üblichen Hygieneregeln erledigt werden. Insbesondere für die an Samstagen nicht möglichen Dienstleistungen, wie z. B. Wohnsitzanmeldung und -abmeldung, Änderung der Müllveranlagung, Meldeauskünfte oder Auskunft über die Steueridentifikationsnummer, muss ein Termin von Montag bis Freitag vereinbart werden.

Der Zugang zum Bürgerbüro ist nur mit medizinischer Maske möglich. Ein Test-, Genesenen- oder Impfnachweis ist nicht erforderlich.

Infokasten:

  • Personalausweis-, Reisepass- oder Kinderreisepass abholen:
  • bisheriger Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass
  • Personalausweis/ Reisepass/ Kinderreisepass beantragen/verlängern/aktualisieren:
  • bisheriger Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass
  • Geburtsurkunde bzw. Eheurkunde
  • ggf. Namensänderungsbescheinigung
  • Biometrisches Lichtbild
  • Gebühr Personalausweis über 24 Jahre: 37,00 Euro
  • Gebühr Personalausweis unter 24 Jahre: 22,80 Euro
  • Gebühr Reisepass über 24 Jahre: 60,00 Euro
  • Gebühr Reisepass unter 24 Jahre: 37,50 Euro
  • Gebühr Kinderreisepass: 13 bzw. 6,00 Euro

Für Kinder unter 18 Jahren werden zusätzlich folgende Dokumente benötigt:

  • Zustimmungserklärung zur Ausstellung eines Reisepasses für Minderjährige bzw. eines Personalausweises für Jugendliche unter 16 Jahren unterschrieben von den Erziehungsberechtigen. Ggf. ist Ausweis vom nicht anwesenden Erziehungsberechtigen zum Termin mitzubringen.
  • Ausweisdokumente der Erziehungsberechtigten
  • ggf. Negativbescheinigung des Jugendamtes oder Sorgerechtserklärung / Sorgerechtsentscheidung

Wichtig: Jede Person, für welche ein Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass beantragt werden soll, muss persönlich anwesend sein.

Führungszeugnis beantragen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Anforderungsschreiben als Nachweis für behördliche Zwecke oder erweiterte Führungszeugnisse
  • Gebühr: 13,00 Euro
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