Stadtnachricht
Energieausweis: Seit 1. Mai 2021 mit mehr Informationen
Für Energieausweise bestehender Wohngebäude gelten seit 1. Mai 2021 neue Regeln. Das ist nicht nur für Makler, sondern auch für Eigentümer und Mieter wichtig zu wissen.
Was ist neu?
- Treibhausgas-Emissionen müssen aufgeführt werden. Neben der Energieeffizienz kann dann auch eine Aussage über die Klimaverträglichkeit einer Immobilie getroffen werden.
- Angabe von Sanierungsstand und Inspektionsterminen, beispielsweise von inspektionspflichtigen Klimaanlagen.
- Erforderliche Modernisierungsmaßnahmen müssen aufgeführt sein.
- Pflicht zu Angaben aus dem Energieausweis auch in Inseraten, unter anderem zur Art des Energieausweises, dem Baujahr, dem Energieträger der Heizung, sowie der Energieeffizienzklasse oder dem Energiebedarf bzw. Energieverbrauch.
Mit einem genauen Blick lassen sich somit auch die zu erwartenden Heizkosten für zukünftige Nutzer abschätzen.
In einem persönlichen, kostenfreien Erstberatungsgespräch werden alle Fragen zu energetischer Sanierung, erneuerbaren Energien und Fördermöglichkeiten von kompetenten Fachleuten neutral beantwortet. Vereinbaren Sie einfach einen Termin bei der Leiterin der Geschäftsstelle Elke Zöhler unter Tel. 07451 5529979, Fax: 07451 5539549 oder E-Mail: info(at)eainhorb.de. Die Energieberatungstermine finden bei den Stadtwerken am Garnisonsplatz 2 in Horb a. N. statt. Es wird darauf hingewiesen, eine medizinische Maske (OP-Maske) oder eine FFP2-Maske zu tragen und die erforderlichen Hygienevorschriften einzuhalten.