Banner_Amtsblatt

Horber Amtsblatt

  • Informative Beiträge, amtliche Nachrichten und aktuelle Veranstaltungshinweise finden Sie auch im Horber Amtsblatt.

RSS-Feed

  • RSS-FeedBleiben Sie informiert: Sie können die Pressemitteilungen der Stadt Horb am Neckar auch als RSS-Feed abonnieren.

Stadtnachricht

Interessengemeinschaft Panoramastraße und Pilgerweg lehnt verbindliche Vereinbarung ab


Unter dem Tagesordnungspunkt „Bekanntgaben und Anfragen“ berichtete Oberbürgermeister Peter Rosenberger in der Sitzung des Gemeinderats am 18. Mai von einem Schreiben der Interessengemeinschaft der Anlieger von Panoramastraße und Pilgerweg (IG), das die Verwaltung einen Tag vorher erhalten hatte.

Vorangegangen war ein Vorschlag der IG, die Beitragspflicht von Panoramastraße und Pilgerweg durch die Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) als „neutraler“ Instanz prüfen zu lassen. Auch wollte die IG die Möglichkeit haben, neben den Unterlagen der Stadt auch eigene Dokumente der GPA im Rahmen dieser Prüfung vorlegen zu können. Ziel dieser Prüfaktion sollte der IG zufolge das Vermeiden von langwierigen Rechtsstreitigkeiten vor Gericht sein. Im Ergebnis hätten die beiden Parteien die Prüfung der GPA als „Schiedsspruch“ anerkennen und so womöglich eine gerichtliche Auseinandersetzung vermeiden können.

In der Vorberatung im Verwaltungs- und Technischen Ausschuss/Betriebsausschuss (VTA/BA) des Gemeinderates am 20. April wurde auf Basis des Vorschlages der IG ein Gemeinderatsbeschluss vorbereitet. Dabei erarbeiteten die Gremiumsmitglieder während der Sitzung einen gemeinsamen Beschlussvorschlag, wonach die  Anlieger und die Stadt sich  auch verpflichten sollten, das Ergebnis der GPA-Prüfung anzuerkennen. Eine verbindliche Erklärung der Anlieger, dass diese im Falle der Bestätigung der Beitragspflicht der Straßen durch die GPA, eine Ablösevereinbarung mit der Stadt abschließen würden, ist Bestandteil des Beschlusses. Selbstverständlich musste dies auf Augenhöhe geschehen, d. h. dass auch die Stadt ein mögliches für Sie negatives Ergebnis durch die GPA anerkennen würde. Mit dem Beschlussvorschlag des VTA befasste sich eine Woche später am 27. April der Horber Gemeinderat und bestätigte diesen ebenfalls mehrheitlich. Ebenso ist der Gemeinderat dem Wunsch der IG nachgekommen, die Panoramastraße als reine Anliegerstraße auszuweisen. Lediglich eine „Pollerlösung“ lehnte der Gemeinderat ausdrücklich ab.

Auszug aus dem Beschluss des Gemeinderates am 27. April 2021
Zukünftige Regelung des Gemeindeanteils bei Ablösung des Erschließungsbeitrags im Zuge eines beitragspflichtigen Straßenausbaus Beschlüsse aufgrund geändertem Beschlussvorschlag:

(...)

5.1   Nach dem Ausbau wird das Verkehrsschild „Anliegerstraße“ angebracht.

5.2   Der Antrag, die GPA-Prüfung soll ohne weitere Bedingungen erfolgen, wird abgelehnt.

5.3   Die GPA wird beauftragt aufgrund der Unterlagen der Stadt und der ergänzenden Unterlagen der IG Panoramastraße und Pilgerweg den Status der Panoramastraße und des Pilgerwegs abschließend zu prüfen. Beide Parteien halten sich anschließend an das Ergebnis und erkennen dieses an.
Voraussetzung für die Beauftragung der GPA ist die verbindliche Zusage (Ablösevereinbarung von allen Anliegern). Die Vereinbarung wird nichtig, sollte die GPA zu dem Ergebnis kommen, dass die oben genannten Straßen nicht beitragspflichtig sind.
Bei Vorliegen einer Beitragspflicht werden die oben genannten Straßen nach aktueller Planung ausgebaut.
Eine weitere Einschränkung der Befahrbarkeit (versenkbare Poller) wird ausdrücklich abgelehnt.
Sollte aufgrund des GPA-Prüfungsverfahrens (möglicher zeitlicher Verzug) Mehrkosten durch Baukostensteigerungen entstehen, tragen die Vertragspartner diese nach dem gültigen Verteilungsschlüssel.
(…)

Was ist eine Ablösevereinbarung?

Das Instrument der Ablösevereinbarung ist im Gesetz vorgesehen. Dabei handelt es sich um einen Vertrag zwischen dem Grundstückseigentümer, der für die Straße mitbezahlen muss und der Stadt. Das Gesetz erlaubt den Abschluss eines solchen Vertrages nur bis zu dem Zeitpunkt, bevor die Beitragspflicht entsteht. Schließt ein Anlieger eine solche Ablösevereinbarung ab, hat er automatisch Kostensicherheit, da er Baukostensteigerungen nicht mittragen muss. Wer also Kostensicherheit erlangen möchte, für den ist eine Ablösevereinbarung lohnenswert. Da es sich dabei aber um einen Vertrag handelt, den zwei Parteien freiwillig miteinander abschließen, kann der Vertrag auch nicht durch das Rechtsmittel Widerspruch und anschließender Klage angefochten werden. Möchte ein Anlieger einen solchen Vertrag nicht abschließen, dann muss er das auch nicht. In diesem Fall würde die Stadt nach Fertigstellung der Straße den tatsächlich entstandenen Kostenanteil, der auf diesen Grundstückseigentümer entfällt, durch einen Beitragsbescheid festlegen. Gegen diesen Bescheid stehen dem Eigentümer Rechtsmittel zu.

Im Anschluss an diese Gemeinderatssitzung hatte die Verwaltung sowohl die Vertreter der IG angeschrieben als auch alle Anlieger von Panoramastraße und Pilgerweg. Die Vertreter der IG bzw. die Anlieger wurden gebeten, die vom Gemeinderat erbetene verbindliche Erklärung zu unterzeichnen, damit anschließend die GPA-Prüfung hätte veranlasst werden können. Am 17. Mai erhielt die Stadtverwaltung von den Vertretern der IG das bereits erwähnte Schreiben, in dem diese sehr eindeutig davon Abstand nehmen, eine solche Vereinbarung unterzeichnen zu wollen. Die IG führt aus, sich alle juristischen Mittel offenhalten zu wollen.

Somit konnte Oberbürgermeister Rosenberger in der Gemeinderatssitzung am 18. Mai lediglich feststellen, dass die IG ihren Vorschlag zur GPA-Prüfung nicht im Sinne eines „Schiedsgerichts“ sehen möchte, da sie sich ihrerseits zu keiner verbindlichen Erklärung durchringen konnte. „Ich finde es sehr bedauerlich, dass die IG die ausgestreckte Hand des Gemeinderats ausgeschlagen hat“, resümierte Rosenberger.

Der Ausbau der Panoramastraße und des Pilgerwegs nimmt nun den rechtlich vorgesehenen weiteren Verfahrensablauf. Das bedeutet, dass die Stadtverwaltung – wie in allen anderen Beitragsverfahren im Stadtgebiet – allen Anliegern nun Ablösevereinbarungen zuschicken wird, damit jeder Einzelne für sich entscheiden kann, ob er für sich Kostensicherheit in Anspruch nehmen möchte. Im weiteren Verfahren werden anschließend die Baumaßnahmen ausgeschrieben und die Straßen gemäß des vom Gemeinderates im Sommer 2020 beschlossenen Ausbauplanes gebaut. Nach Fertigstellung der Baumaßnahmen und Abrechnung der Kosten erhalten diejenigen, die keine Ablösevereinbarung unterschrieben haben, einen Beitragsbescheid.

^
Redakteur / Urheber

Direkt | finden