Stadtnachricht
Nasswiesen sind geschützt
Bei Nasswiesen handelt es sich um ökologisch besonders wertvolle und zumeist gefährdete Lebensräume. Sie sind wichtige Lebensgrundlage für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten. Als Biotop sind sie gesetzlich geschützt. Dieser Artenreichtum kann durch eine extensive Bewirtschaftung erhalten werden. Im Landkreis Freudenstadt findet man noch viele solcher Nasswiesen, die einen besonderen Schutzstatus genießen.
Eine Zerstörung oder erhebliche oder nachhaltige Beeinträchtigung dieser Biotope ist verboten. Dazu zählen z. B. Entwässerungs- oder Baumaßnahmen. Dagegen sind Pflege- oder Erhaltungsmaßnahmen, die zum Erhalt oder zur Wiederherstellung der Biotope wichtig und erforderlich sind, zulässig.
Gesetzlich geschützte Biotope im Offenland sowie andere Schutzgebiete werden regelmäßig erfasst, registriert und aktualisiert. Diese Daten und Karten können online über den Daten- und Kartendienst der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) eingesehen werden: https://udo.lubw.baden-wuerttemberg.de.
Maßnahmen, die in gesetzlich geschützten Biotopen geplant sind, sind mit der Unteren Naturschutzbehörde des Landratsamtes Freudenstadt abzustimmen. Damit kann Beeinträchtigungen vorgebeugt werden. Kontaktpersonen bei der Unteren Naturschutzbehörde sind Wolfgang Diehl, Tel. 07441 920-5034, E-Mail: diehl(at)kreis-fds.de, und Angela Jauch, Tel. 07441 920-5038, E-Mail: a.jauch(at)kreis-fds.de.
Pflegemaßnahmen in gesetzlich geschützten Biotopen können nach der Landschaftspflegerichtlinie gefördert werden. Hierzu kann Dr. Bela Bender vom Landschaftserhaltungsverband Freudenstadt e. V. Auskunft erteilen. Tel. 07441 920-5480, E-Mail: info(at)lev-kreis-fds.de.
Nasswiesen an der Reichenbachquelle im Landschaftsschutzgebiet Reichenbachtal in Klosterreichenbach.