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Stadtnachricht

In Horb a. N. kontaktlos mit dem Smartphone parken


Autofahrer in Horb a. N. können ihre Parkscheine seit Januar dieses Jahres auf allen gebührenpflichtigen städtischen Parkplätzen sowie in den Parkhäusern der Stadtwerke Horb a. N. am Bahnhof und am Marktplatz mit dem Smartphone lösen. Die positive Entwicklung der Corona-Zahlen in den vergangenen Wochen ermöglicht in Kürze wieder viele Angebote in Einzelhandel und Gastronomie, so dass auch das Parken für Kunden in der Innenstadt wieder wichtig wird. Mit der Parkster App geht das bequem und vor allem kontaktlos.

„Anfang des Jahres 2020 haben wir das Parkhaus am Bahnhof umfassend digitalisiert und in diesem Zuge als zeitgemäße Bezahlalternative zum Parkautomaten den digitalen Parkschein eingeführt. Im vergangenen Monat nutzten bereits 37 % der Autofahrer das Angebot im Parkhaus am Bahnhof“, so Eckhardt Huber, Leiter der Stadtwerke Horb a. N.

Bürgermeister Ralph Zimmermann ergänzt: „Das Parken per App kam im Parkhaus am Bahnhof so gut an, dass wir gemeinsam mit den Stadtwerken entschieden haben, das Angebot auszuweiten. Ich freue mich, dass wir den Bürger*innen auch im Stadtkern die Vorteile des digitalen Parkscheins anbieten können.“

Kooperationspartner bei der App für das digitale Parken ist das Unternehmen Parkster. Es vermarktet Lösungen zur Parkraumverwaltung für Städte und Gemeinden, Tourismusverbände sowie Immobilienbewirtschafter und Parkraumbetreiber. Parkster wurde 2010 in Schweden gegründet und ist seit 2018 mit einer Tochtergesellschaft auch in Deutschland am Markt aktiv.

So funktioniert das Smartphone-Parken

Der Autofahrer benötigt für das Lösen eines digitalen Parkscheins die Parkster App auf seinem Smartphone. Die App ist für Android-Endgeräte auf Google Play sowie für das iPhone im App Store kostenlos erhältlich. Für den Parkvorgang gibt der Autofahrer sein Kennzeichen und die Parkdauer in der App auf seinem Smartphone ein. Klarer Pluspunkt des digitalen Parkscheins gegenüber einem gedruckten Parkticket: Der Autofahrer kann mit seinem Handy die Parkzeit im Rahmen der Höchstparkdauer verlängern. Kein Grund mehr also, ein Knöllchen zu fürchten, wenn er im Café noch bleiben möchte oder es im Wartezimmer länger dauert. Kehrt er früher zu seinem Fahrzeug zurück, beendet er den digitalen Parkschein vorzeitig und spart so unnötige Parkgebühren. In Horb a. N. gibt es auch die klassische „Brötchentaste“ in der App: Autofahrer können für schnelle Besorgungen ein Gratisticket für 30 Minuten lösen.

„Wir haben uns auf die Fahnen geschrieben, digitales Parken möglichst einfach, transparent und kundenfreundlich zu machen“, so Elin Keim, Chief Operating Officer bei der Parkster Deutschland GmbH. Sie betont, dass mit der Parkster App keine höheren Parktarife anfallen. „Wer privat mit der Parkster App parkt, bezahlt dafür das Gleiche wie am Parkautomaten. Darüber hinaus bieten wir dem Autofahrer in der App kostenpflichtige Zusatzdienste, wie ein gemeinsames Familienkonto, an.“

Die Eingabe sensibler Kontodaten in der App ist nicht erforderlich. Bezahlt wird auf Rechnung oder mit Kreditkarte. Der Autofahrer erhält hierzu von Parkster per Post oder E-Mail eine monatliche Rechnung, die detailliert seine Parkvorgänge auflistet.

Der Autofahrer kann festlegen, ob er diese Rechnung per E-Mail (kostenfrei, voreingestellt) oder per Post (2,99 Euro inkl. MwSt. pro Rechnung) erhalten will. Um von E-Mail-Rechnung auf Postrechnung umzustellen, muss man sich unter www.parkster.de/login mit dem Benutzerkonto einloggen.

„Schwarzparken“ lohnt nicht

Und wie wird der digitale Parkschein kontrolliert? Die kommunale Verkehrsüberwachung kann alle über die Parkster App gelösten Parkscheine in Echtzeit einsehen. Deren Mitarbeiter sehen also bei jedem Fahrzeug sofort, ob ein Ticket gelöst wurde und ob dieses noch gültig ist.

Am Parkhaus am Bahnhof erfassen Kennzeichenscanner bei Ein- und Ausfahrt das Kennzeichen des Fahrzeugs. Beim Verlassen des Parkhauses prüft eine Software dann automatisch, wie lange das Fahrzeug dort geparkt hat und ob der Autofahrer für das Kennzeichen ein gültiges Ticket am Automaten oder in der Parkster App gelöst hat. Liegt kein gültiger Parkschein vor, wird ein Bußgeld fällig.

Parkmöglichkeiten in Horb a. N. finden Sie unter www.horb.de/parken.

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