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Stadtnachricht

Information über die öffentliche Gemeinderatssitzung vom 27. April 2021


Auch die Gemeinderatssitzung am 27. April 2021 fand aufgrund der aktuellen Coronalage wieder mit einem umfassenden Hygienekonzept statt. Die öffentliche Sitzung wurde zusätzlich im Internet über den YouTube-Kanal der Stadt Horb a. N. per Livestream übertragen. Neben den bei Sitzungen schon obligatorischen Vorkehrungen (Lüftungsanlage, Maskenpflicht, Abstand, Desinfektion, begrenzte Zuhörer- und Teilnehmerzahl) wurden die Sitzungsteilnehmer erstmals gebeten, vor der Sitzung einen Corona-Schnelltest vorzunehmen und sich für die Sitzung über die Luca-App des Landkreises zu registrieren.

Zu Beginn der Sitzung wurde Stadtrat Ulrich Beuter aus dem Gemeinderat und aus dem Amt als Ortsvorsteher von Bildechingen verabschiedet. Aufgrund einer beruflichen Anstellung bei der Stadtverwaltung hatte Ulrich Beuter sein Ausscheiden beantragt. Oberbürgermeister Peter Rosenberger würdigte dessen Verdienste in den Ehrenämtern und überreichte neben der Ehrenmedaille der Stadt in Bronze die dazugehörige Ehrenurkunde und ein Abschiedspräsent. Der Gemeinderat beschloss anschließend weiter, dass bei Frau Marianne Hötzel kein Hinderungsgrund für ein Nachrücken in den Gemeinderat gegeben ist.

Im Rahmen der anschließenden Beratungen konnte der Gemeinderat folgende Beschlüsse fassen:

  • Der Gemeinderat hat vom Zwischenbericht zu coronabedingten Mehrausgaben Kenntnis genommen. Bewilligt wurden 400.000 Euro im Jahr 2021 für die Corona-Testzentren sowie die Schnelltest-Strategie an Kindergärten. Es wird erwartet, dass von Bund und Land Kosten nachträglich teilweise ersetzt werden.
  • Der Fortschreibung der Lärmaktionsplanung aus dem Jahr 2015 wurde zugestimmt. Bestehende Lärmaktionspläne sind alle 5 Jahre zu überprüfen. Für die Ortsdurchfahrten Rexingen (K4779), Dettlingen (L398), Talheim (K4719), Grünmettstetten (K4703), Ihlingen (L398), Altheim (K4779 und K4780), Nordstetten (Haupt-/Bruckstraße), Dießen (L398) und Mühlen (L370) sowie die Bildechinger Steige in Horb a. N. soll ein qualifizierter Lärmaktionsplan erstellt werden. Für bereits beschlossene, aber noch nicht umgesetzte Maßnahmen des vorangegangenen Lärmaktionsplanes soll erneut die Umsetzung beim Regierungspräsidium Karlsruhe beantragt werden. Ein Antrag der SPD-Gemeinderatsfraktion auf Geschwindigkeitsreduzierungen der Ortsdurchfahrten aller Stadtteile soll in der anstehenden Klausurtagung des Gemeinderats beraten werden.
  • Der Gemeinderat hat mit deutlicher Mehrheit Anträge der SPD-Gemeinderatsfraktion auf Einrichtung eines Bezirksbeirats für die Kernstadt und der OGL-Gemeinderatsfraktion auf Einrichtung eines beratenden Beirats für die Kernstadt abgelehnt. Die Mehrheit des Gemeinderats teilte damit die Auffassung der Verwaltung, dass mit einem zusätzlichen Gremium zusätzliche Schnittstellen geschaffen werden, durch die Reibungsverluste und Doppelzuständigkeiten das Verwaltungshandeln erschweren. Als zielführender wird erachtet, im Rahmen der vom Gemeinderat beschlossenen Spielregeln für Bürgerbeteiligung in der Kernstadt auch künftig zielgruppen- und bedarfsorientiert Beteiligungsverfahren anzubieten.
  • Das Gremium hat die Entscheidung über einen Antrag der FD/FW-Fraktion auf Einleitung eines gesetzlichen Umlegungsverfahrens östlich der L355 als Gewerbefläche vertagt, bis Erfahrungen innerhalb der bereits laufenden Umlegung im Industriegebiet Heiligenfeld gesammelt werden konnten.
  • Der Gemeinderat hat zur Kenntnis genommen, dass entgegen der bisher übliche Praxis der Gemeindeanteil am Erschließungsaufwand bei einer vertraglich vereinbarten Ablösung des Erschließungsbeitrags nicht 10 %, sondern  - gleich wie bei einer förmlichen Abrechnung – nur 5 % des Erschließungsbeitrags beträgt. Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat diese Rechtsauffassung im Zuge des von der Interessengemeinschaft Panoramastraße und Pilgerweg veranlassten „aufsichtsrechtlichen Kontrollverfahrens“ bestätigt. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Änderung der Erschließungsbeitragssatzung zu überprüfen.
  • Weiter hat das Gremium zugestimmt, die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg (GPA) zur Prüfung der Beitragspflichtigkeit von Panoramastraße und Pilgerweg einzuschalten. Der Vorschlag hierzu stammte von der Interessengemeinschaft Panoramastraße und Pilgerweg (IG). Der Gemeinderat hatte daraufhin beschlossen, eben diesem Vorschlag zu folgen. Dabei soll auch der Forderung der IG nachgekommen werden, der GPA nicht nur die Unterlagen der Stadtverwaltung zur Prüfung vorzulegen, sondern auch die ergänzenden Unterlagen der IG. Voraussetzung für die Prüfung ist die Erklärung aller Anlieger, das Ergebnis der GPA-Prüfung anzuerkennen und im Falle einer Feststellung der Beitragspflichtigkeit der Panoramastraße und des Pilgerwegs das Instrument der Ablösevereinbarung anzuwenden. Die Stadtverwaltung hat nach der Gemeinderatssitzung zwischenzeitlich die Vertreter der IG sowie parallel auch alle beitragspflichtigen Anlieger von Panoramastraße und Pilgerweg angeschrieben und darum gebeten, die erforderlichen Erklärungen von den Anliegern einzuholen. Die Anlieger haben bis zum 7. Juni 2021 Zeit, sich zu äußern. Einem weiteren wichtigen Anliegen der IG hatte der Gemeinderat ebenfalls zugestimmt, nämlich die Panoramastraße zur Anliegerstraße zu erklären.
  • Die Stadtverwaltung präsentierte dem Gremium auf Anfrage der Ratsmitglieder Jung, König, Straub und Weschenmoser vielfältige Angebote und Dienstleistungen, welche von Bürger*innen nach außen hin als digitale Angebote wahrgenommen werden. Neben den „klassischen“ Angeboten auf der städtischen Homepage www.horb.de mit Einbindung der E-Government-Plattform Service BW wurden u.a. die neue Horb-App mit Schadensmelder, Online-Terminvereinbarungen, die im Aufbau befindliche Baurechts-Kommunikationsplattform XBau, eine Kita-Info-App, digitales Parken, Ratsinformationssystem und Livestream bei Gemeinderatssitzungen, die E-Vergabe für digitale Ausschreibungen, der digitale Stadtrundgang oder Online-Angebote der Stadtbücherei und der Musikschule vorgestellt.
  • Der Vergabe weiterer Gewerke für die Sanierung des Familien- und Sportbereichs im Neckarbad Horb a. N. an die Fa. Schäfer GmbH, Allensbach, in Höhe von 128.491 Euro (zzgl. MWSt.) und an die Fa. STEULER-KCH, Siershahn, in Höhe von 265.635 Euro (zzgl. MWSt.) wurde einstimmig zugestimmt.
  • Das Gremium nahm die Informationen zum Haushaltsvollzug im 1. Quartal 2021 zur Kenntnis, ebenso den Bericht zur Beratung des Gestaltungsbeirats am 19. März 2021.

Die Beratungsunterlagen zu den Sitzungen des Gemeinderats und seiner Ausschüsse finden Sie auf der städtischen Homepage unter www.horb.de/bürgerinformationssystem.

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