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Stadtnachricht

Panoramastraße: Anlieger sollen sich zum Vorschlag der GPA-Prüfung äußern


In seiner letzten Sitzung am 27. April 2021 hat der Horber Gemeinderat zugestimmt, die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg (GPA) zur Prüfung der Beitragspflichtigkeit von Panoramastraße und Pilgerweg einzuschalten. Der Vorschlag hierzu stammte von der Interessengemeinschaft Panoramastraße und Pilgerweg (IG), den sie allen Stadträtinnen und Stadträten mit Schreiben vom 18. April unterbreitet hatte. Der Gemeinderat hatte daraufhin beschlossen, eben diesem Vorschlag zu folgen. Dabei soll auch der Forderung der IG nachgekommen werden, der GPA nicht nur die Unterlagen der Stadtverwaltung zur Prüfung vorzulegen sondern auch die ergänzenden Unterlagen der IG. Voraussetzung für die Prüfung ist die Erklärung aller Anlieger, das Ergebnis der GPA-Prüfung anzuerkennen und im Falle einer Feststellung der Beitragspflichtigkeit der Panormastraße und des Pilgerwegs das Instrument der Ablösevereinbarung anzuwenden. Hierzu haben Oberbürgermeister Peter Rosenberger und Bürgermeister Ralph Zimmermann am Montag die Vertreter der IG angeschrieben und sie darum gebeten, die erforderlichen Erklärungen von den Anliegern einzuholen. Da nicht alle Grundstückseigentümer in der IG organisiert sind, ging das Schreiben parallel an alle beitragspflichtigen Anlieger von Panoramastraße und Pilgerweg. Diese können die Erklärung auch direkt an die Stadtverwaltung schicken.

Ob sich alle Anlieger mit dem Vorschlag der IG zur Prüfung durch die GPA einverstanden zeigen und die Erklärung unterschreiben, wird sich am 7. Juni 2021 zeigen. Bis dahin haben die Anlieger Zeit, sich zu äußern. Einem weiteren wichtigen Anliegen der IG hatte der Gemeinderat bereits zugestimmt, nämlich die Panoramastraße zur Anliegerstraße zu erklären.

In den kommenden Wochen wird die Stadtverwaltung zur weiteren Prüfung des Untergrundes weitergehende geologische Untersuchungen (sogenannte Probebohrungen) anstellen. Dieses ist notwendig, um das Leistungsverzeichnis, das für eine Ausschreibung der Bauarbeiten benötigt wird, vorzubereiten. Hierzu müssen Panoramastraße und Pilgerweg zeitweise gesperrt werden. Auch im Zusammenhang mit der Entwicklung des Nahwärmenetzes Horb-West werden bereits erste Baumaßnahmen stattfinden. Hier bestehen bereits vertragliche Bindungen, weswegen diese Arbeiten auch zügig angegangen werden sollen. Diese stehen jedoch lediglich in mittelbarem Zusammenhang mit dem künftigen erstmaligen endgültigen planmäßigen Ausbau von Panoramastraße und Pilgerweg. Beitragspflichtige Kosten oder eine Verteuerung der künftigen Baumaßnahmen erfolgen hierbei nicht.

Mit diesem Schritt kommt der Gemeinderat den Anliegern der Panoramastraße und des Pilgerwegs ein weiteres Mal entgegen und erwartet nun deren Zustimmung. Deutlich gemacht wird aber auch, dass sich durch diesen weiteren Verfahrensschritt Verzögerungen ergeben können, die sich negativ auf die Baukosten auswirken werden. Diese Mehrkosten sind im Falle der Beitragspflicht selbstverständlich auch umzulegen.

In der PDF Datei finden Sie die Ausbaupläne der Panoramastraße.

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