Stadtnachricht
Neues Waffengesetz mit zahlreichen Änderungen
Das Waffengesetz wurde im vergangenen Jahr weitreichend geändert. Die Änderungen betreffen nicht nur Jäger oder Sportschützen, nunmehr können auch bisher erlaubnisfreie Waffen oder waffenrechtliche Teile unter das Waffengesetz fallen. So sind beispielsweise nun auch Deko- und Salutwaffen, Pfeilabschussgeräte, und einzelne Magazine, auch ohne die dazugehörigen Waffen, waffenrechtlich relevant und müssen innerhalb einer bestimmten Frist angemeldet oder abgegeben werden. Andernfalls drohen Bußgelder oder Strafanzeigen.
Über alle relevanten Änderungen des Waffengesetzes informieren die Waffenbehörden im Landkreis Freudenstadt.
Für die Gemeinden Empfingen, Eutingen i. G. und Horb a. N. ist die Stadtverwaltung Horb a. N. zuständig. Ansprechpartnerin sind Sybille Raetzer, Tel. 07451 901-126, E-Mail: s-raetzer(at)horb.de und Michaela Kronenbitter, Tel. 07451 901-218, E-Mail: m-kronenbitter(at)horb.de.