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Stadtnachricht

Information über die öffentliche Gemeinderatssitzung vom 30. März 2021


Oberbürgermeister Peter Rosenberger informierte zu Beginn der Gemeinderatssitzung am 30. März 2021 über die Entwicklung der aktuellen Corona-Pandemielage in Horb a. N. Auf Bundes- und Landesebene steigen die Zahlen der infizierten Personen weiter an. Auf Landkreisebene pendelte die Inzidenz in den letzten zwei Wochen zwischen 80 und 120 und liegt Stand Montag, 22. März 2021, bei 120,9. Im Stadtgebiet selbst war zwischen dem 10. und 15. März 2021 aufgrund mehrerer Infektionen in Kindergärten eine deutliche Spitze mit einem Inzidenzwert bis maximal 385 zu verzeichnen. Der aktuelle Wert liegt, Stand, 30. März 2021, bei 206. Sofern kein neues Infektionscluster in Horb entsteht, kann davon ausgegangen werden, dass die Inzidenz unter 200 absinkt. Die Anzahl der aktuell in Horb Infizierten liegt mit 120 Personen unter der Dezemberspitze mit ca. 150 Personen. Mit der Einrichtung eines Schnelltestzentrums in der Hohenbergkaserne konnte am 11. Februar 2021 mit Testungen für Betreuungskräfte und sonstige Berechtigte begonnen werden. Ab dem 8. März 2021 wurde hier auch ein Bürgertestzentrum eingerichtet. Mit der Markthalle kam am 11. März 2021 ein weiteres Schnelltestzentrum für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Horb a. N. hinzu. Seither konnten (Stand Montag, 22. März 2021) insgesamt 2.694 Personen auf Corona getestet werden, 23 Personen davon positiv. An den Horber Schulen wurden aus dem Bestand der Stadt Horb a. N. bisher insgesamt 4.263 Schnelltests ausgegeben und durchgeführt. Die Nachfrage nach Testungen steigt tendenziell weiter an, die Angebote werden gut angenommen. So wurden Stand Montag, 22. März 2021, gut 77 % der Schülerinnen und Schüler, die im Unterricht anwesend sind, getestet. Die Grundschüler machen den Test bisher zuhause mit den Eltern, an den weiterführenden Schulen testen sich die Schülerinnen und Schüler selbst unter Aufsicht der Lehrkräfte. Nach den Osterferien soll die Teststrategie des Landes greifen, die zum Sitzungstag aber noch nicht vorlag.

Im Rahmen der anschließenden Beratung konnte der Gemeinderat folgende Beschlüsse fassen:

Der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften für ein „Intermodales Servicezentrum Horb“ in Horb a. N.-Altheim im Industriegebiet Heiligenfeld konnte zugestimmt werden. Es wurde beschlossen, eine frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchzuführen. Des Weiteren befürwortete das Gremium, das Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Horb a. N. im Bereich „Intermodales Servicezentrum Horb“ im Parallelverfahren einzuleiten, den Entwurfsunterlagen zur Änderung zuzustimmen und diese öffentlich auszulegen.

Im Rahmen des Bebauungsplans „Barbel-West-Erweiterung“ in Horb a. N.-Talheim sprach sich der Gemeinderat für den Erwerb des Rohbaulandes und der Flächen für die Ausgleichsmaßnahmen sowie für die Annahme der Vertragsangebote für das Rohbauland zur Entwicklung des Baugebietes „Barbel-West-Erweiterung“ innerhalb der Bindefrist aus.

Das Gremium beschloss einstimmig die Verlängerung der Veränderungssperre für das Gebiet „Haugenstein“ in Horb a. N.-Bildechingen als Satzung.

Die Gremiumsmitglieder nahmen den Bericht aus der nichtöffentlichen Versammlung der Jagdgenossen am 24. März 2021 und die bildhafte Darstellung des gemeinschaftlichen Jagdbezirks der Jagdgenossenschaft Horb a. N. zur Kenntnis. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Jagdpachtverträge anhand des beschlossenen Musterpachtvertrags für die 21 Jagdteile des gemeinschaftlichen Jagdbezirks der Jagdgenossenschaft Horb a. N. für de Jagdpachtperiode 1. April 2021 bis 31. März 2030 abzuschließen.

Die Änderung der Hauptsatzung mit Aufnahme einer Regelung zur Durchführung von Sitzungen ohne persönliche Anwesenheit der Mitglieder im Sitzungsraum wurde abgelehnt. Bei der Abstimmung über den Beschlussvorschlag der Verwaltung hat zwar eine Mehrheit der Anwesenden Mitglieder diesem zugestimmt. Für die Änderung der Satzung hätte es jedoch einer „qualifizierten Mehrheit“, d. h. der Mehrheit aller Mitglieder des Gemeinderats und nicht nur der Anwesenden bedurft. Diese liegt bei 14 Stimmen. Dem Beschlussvorschlag zur Änderung der Hauptsatzung haben in der Sitzung 13 Mitglieder zugestimmt, bei 8 Gegenstimmen und 2 Enthaltungen. Deshalb gilt der Beschlussvorschlag als abgelehnt und die Änderung der Hauptsatzung wurde somit nicht beschlossen.

Einstimmig befürwortete der Gemeinderat den Ausbau der historischen Straße „Hofsteigweg“ in Horb a. N.-Bildechingen und beschloss, die Bauarbeiten öffentlich auszuschreiben und die Verwaltung zu ermächtigen, diese im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel zu vergeben.

Der Vergabe der Ingenieur- und Straßenbauarbeiten mit einer Auftragssumme von 182.625,94 Euro an die Firma DIZWO GmbH, Schramberg, für die Sanierung der Stützmauer in der „Haiterbacher Steige“ in Horb a. N.-Talheim wurde einstimmig zugestimmt.

Einstimmig sprach sich der Gemeinderat für die Vergabe der Tiefbauarbeiten für den 1. Bauabschnitt des Fernwärmenetzes in Horb a. N.-Rexingen an die Fa. Stumpp GmbH & Co.KG, Balingen, in Höhe von 222.206,63 Euro sowie für die Vergabe der Rohrlieferungs- und -Verlegearbeiten an die Fa. Schäfer Strom und Wärme GmbH, Dotternhausen, in Höhe von 179.185,82 Euro aus.

Das Gremium beschloss einstimmig die Satzungen zur Änderung der Satzungen über die Benutzung der städtischen Parkplätze im „Parkhaus Innenstadt“ (vormals „Kaiser“) und der städtischen Parkplätze im „Parkhaus Marktplatz“.

Der Anpassung der Benutzungsgebühren für die Schlachtraumbenutzung für das Schlachthaus in Horb a. N.-Altheim mit Wirkung vom 1. April 2021 wurde zugestimmt.

Der Gemeinderat sah den von der BiM-Fraktion gestellten Antrag zum Verbot von Glyphosat und Neonicotinoiden auf kommunalen Flächen als erledigt an und beschloss somit, keine Regelungen zur Verwendung von Glyphosat und Neonicotinoiden in Pachtverträge aufzunehmen. Dieses entspricht dem Beschlussvorschlag der Verwaltung, die diesen damit begründet hat, dass die Bundesregierung ohnehin zum 1. Januar 2024 ein Glyphosatverbot anstrebt bzw. die Genehmigung zur Verwendung nicht verlängert werden soll. Und angesichts der Kündigungsfristen für die Pachtverträge, die frühestens zum 31. Dezember 2023 greifen würde, wäre der tatsächlich zu erzielende Erfolg des Antrags unverhältnismäßig gegenüber dem Verwaltungsaufwand zur Kündigung von etwa 200 Landpachtverträgen. Auch eine fachliche Stellungnahme des Landwirtschaftsamtes wurde bei der Entscheidung berücksichtigt. Durch städtische Stellen, wie z. B. dem Bauhof, wurden zudem noch nie Neonicotinoide verwendet und seit 2015 auch kein Glyphosat mehr eingesetzt.

Das Gremium nahm den Abschluss des Prüfungsverfahrens gemäß dem Erlass des Regierungspräsidiums Karlsruhe vom 4. Februar 2021 im Rahmen der Prüfung der Bauausgaben der Stadt Horb a. N. im Zeitraum 2015 – 2018 durch die Gemeindeprüfungsanstalt zur Kenntnis.

Entsprechend dem Hygienekonzept war die Zuhörerzahl in der Hohenberghalle begrenzt. Die öffentliche Sitzung wurde zusätzlich im Internet über den YouTube-Kanal der Stadt Horb a. N. per Livestream übertragen.

Zu Vorwürfen in der öffentlichen Diskussion in sozialen Medien, dass der Gemeinderat bei der Quarantäneregelung bevorzugt behandelt wurde, nimmt die Stadtverwaltung wie folgt Stellung: Zunächst muss vorausgeschickt werden, dass das natürlich eine besondere Situation ist. Die Statdverwaltung ist bisher davon ausgegangen – und so wurde es auch mit allen Gemeinden im Landkreis besprochen – dass die Hygienekonzepte der Städte und Gemeinden so ausgelegt sind, dass bei Auftreten einer Infektion im Gremium nicht alle Personen automatisch in Quarantäne müssen. Mit der Änderung der Rechtslage Anfang April wird nun begründet, dass die Teilnehmer der Horber Gemeinderatssitzung „enge Kontaktpersonen“ eines einzelnen infizierten Stadtrats seien. Bei näherer Betrachtung der Rechtsgrundlage und der Situation in der Horber Hohenberghalle wird jedoch dieser Tatbestand nicht als gegeben angesehen. Die Teilnehmer sitzen mindestens 1,5 Meter auseinander. In vielen Fällen ist sogar ein Abstand von 10-20 Metern gegeben. Die Hohenberghalle hat im Hallenteil ein Raumvolumen von ca. 25.000 Kubikmetern. Die Raumluft wird durch die Lüftungsanlage permanent mit Frischluft versorgt und die verbrauchte Luft abgesaugt. So wird bei der momentanen Einstellung der Lüftungsanlage die Raumluft im Vorfeld bis zum Sitzungsbeginn im Maximalbetrieb einmal komplett und dann während der Sitzung alle ca. 1 – 1½ Stunden nochmals komplett ausgetauscht. Allein dadurch ist nach Rechtsauffassung der Stadtverwaltung der Tatbestand der „wahrscheinlich hohen Konzentration infektiöser Aerosole“ nicht gegeben. Während der gesamten Sitzung wurde eine medizinische Maske getragen. Nur während der direkten Redebeiträge wurde diese kurzzeitig abgenommen. Wenn man all diese Umstände berücksichtigt, dann sind die vom Gesundheitsamt gemachten „Lockerungen“ mehr als gerechtfertigt. Die Kommentarschreiber in den sozialen Medien, die eine Ungleichbehandlung zu beispielsweise Quarantäneanordungen in Schulen oder Kindergärten sehen, verkennen leider diese Umstände. Denn jedem dürfte augenscheinlich klar sein, dass die Aerosolkonzentration von etwa 20 Kindern in einem durchschnittlichen Klassenzimmer mit ca. 190 Kubikmeter Luft nicht vergleichbar sein kann mit der von ca. 45 Personen in der  Hohenberghalle mit ca. 25.000 Kubikmetern Luft und permanentem Luftaustausch.  Das Gesundheitsamt hat zurecht diesen Umstand anders gewürdigt. Natürlich versteht auch die Stadtverwaltung den Frust und die Enttäuschung von Eltern oder Großeltern, deren Kinder oder Enkel aufgrund einer angeordneten Quarantäne in Schule oder Kindergarten nicht aus dem Haus dürfen. Das ändert jedoch nichts an der Tatsache, dass der Infektionsfall im Gemeinderat verhältnismäßig entschieden wurde und Gemeinderäte nicht bevorzugt wurden (im Übrigen sind nicht nur Gemeinderäte und Verwaltung betroffen sondern auch Gäste im Zuhörerraum und Pressevertreter). Im Gegenteil: Oberbürgermeister Rosenberger hat umgehend auf die Quarantäneankündigung des Gesundheitsamtes reagiert und noch am gleichen Abend alle Gemeinderäte und Beteiligte teilweise persönlich angerufen und in Quarantäne geschickt – zunächst einmal ungeachtet dessen, was die Rechtsauffassung der Stadt war. Im Nachgang dann hat Landrat Dr. Rückert Kontakt mit dem Sozialministerium aufgenommen, da im Gespräch mit der Stadt auch beim Landratsamt Zweifel ob der Interpretation der Rechtsgrundlage aufgekommen waren. Oberbürgermeister Peter Rosenberger wird nun zeitnah auf Landrat Dr. Rückert und das Gesundheitsamt zugehen um zu erörtern, wie künftige Gremiensitzungen in Präsenzform abgehalten werden können, ohne Gefahr zu laufen, gleich das ganze Gremium samt Zuhörerschaft in Quarantäne schicken zu müssen. Möglicherweise muss hier auf Landesebene eine Klärung herbeigeführt werden, denn die gleiche Frage müssen sich nach der Entscheidung vom Freitag alle Ober- und Bürgermeister im Land stellen.

Die Beratungsunterlagen zu den Sitzungen des Gemeinderats und seiner Ausschüsse finden Sie auf der städtischen Homepage unter www.horb.de/bürgerinformationssystem.

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