Stadtnachricht
Stimmzettel für die Landtagswahl haben eine abgeschnittene Ecke als Tasthilfe für Sehbehinderte
17.02.2021
Nach Vorgabe der Landeswahlleiterin enthalten die Stimmzettel für die Landtagswahl am 14. März 2021 einheitlich am oberen rechten Rand eine abgeschnittene Ecke als Tasthilfe für sehbehinderte und blinde Menschen. Diese Tasthilfe ermöglicht blinden und sehbehinderten Wählern, den Stimmzettel alleine in eine Stimmzettelschablone einzulegen. Mit der Kennzeichnung auf dem Stimmzettel können sehbehinderte und blinde Menschen selbst erkennen, wo beim Stimmzettel die Vorderseite und wo oben ist. Da sämtliche Stimmzettel diese Kennzeichnung aufweisen, ist das Wahlgeheimnis in jedem Fall gewährleistet.
Alle Stimmzettel haben am oberen rechten Rand ein
abgeschnittenes Eck als Tasthilfe für sehbehinderte und blinde Menschen.