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Stadtnachricht

Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum 2021


Im Rahmen der Programmentscheidung 2021 des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum (ELR) wurden alle von der Stadt Horb a. N. zur Förderung beantragten Projekte berücksichtigt. 13 Antragsteller erhalten einen Zuschuss für ihre geplanten Investitionen. Die Zuschüsse betragen insgesamt 272.025 Euro. Mit den geförderten Projekten wird im Bereich Innenentwicklung/Wohnen ein Bruttoinvestitionsvolumen von rund 3,2 Mio. Euro angestoßen.

Ziel des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum ist die nachhaltige strukturelle Verbesserung in Gemeinden des ländlichen Raumes. Der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk (MdL), gab die ELR-Programmentscheidung 2021 bekannt. Mit 100,2 Mio. Euro wurden die Fördermittel gegenüber dem Vorjahr noch einmal um 10 Mio. gesteigert. Im Rahmen der aktuellen Programmentscheidung werden in den Horber Teilorten private Investitionen mit Förderbeträgen in Höhe von 272.025 Euro berücksichtigt. Dass alle 13 gestellten Förderanträge bewilligt wurden, ist ein hervorragendes Ergebnis. Die Stadt Horb a. N. wird dabei auch in ihrem Einsatz unterstützt, die Wirtschaftsstruktur sowie die Innenentwicklung zu fördern und damit die Ortskerne zu stärken und lebendig zu erhalten.

Von den Zuschüssen entfallen 18.500 Euro auf den Stadtteil Altheim für die Umnutzung einer Scheune. Dort entsteht eine Wohnung zur Vermietung. Ein Eigentümer aus Bildechingen erhält 47.620 Euro für den Abbruch eines Wohnhauses mit nicht zeitgemäßen Wohnverhältnissen und anschließendem Neubau eines Zweifamilienwohnhauses mit barrierefreiem Zugang. In Dettingen werden drei Projekte mit insgesamt 82.175 Euro bezuschusst (Umnutzung einer leerstehenden Scheune zu zwei Mietwohnungen, Abbruch eines baufälligen Wohn- und Ökonomiegebäudes in der Ortsmitte sowie Neubau eines Wohnhauses in einem älteren Baugebiet zur Baulückenschließung). Grünmettstetten wurde mit 71.810 Euro berücksichtigt. Ein Eigentümer plant die umfassende Modernisierung eines leerstehenden Wohnhauses. Mit Hilfe der Fördergelder wird eine neue Wohneinheit geschaffen. Außerdem wird in Grünmettstetten ein Projekt im Ortskern gefördert (Abbruch eines nicht mehr bewohnbaren Hauses und Neubau eines modernen Wohnhauses für eine junge Familie). In Nordstetten werden 27.860 Euro Fördergelder gezahlt. In zentraler Lage weicht ein über 200 Jahre altes unbewohnbares Gebäude einem modernen Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung. Im Stadtteil Rexingen wurden für die Abbrüche von leerstehenden Häusern 24.060 Euro Förderung bewilligt.

ELR 200 Jahre altes Haus in Horb a. N. Nordstetten wird abgebrochen, dort entsteht ein Wohnhaus
Ein über 200 Jahre altes Haus in Horb a. N.-Nordstetten wird abgebrochen. Dort entsteht ein neues Wohnhaus.

ELR Scheune in Horb a. N.-Dettingen wird zu Wohnungen umgebaut
Eine alte Scheune in Horb a. N.-Dettingen wird zu Wohnungen umgebaut.

Der Einsatz von Holz spielt im ELR eine wichtige Rolle. Einige der geförderten ELR-Projekte erhalten den 5-prozentigen Förderbonus, da bei ihrer Umsetzung in der Tragwerkskonstruktion der CO²-speichernde Baustoff Holz verwendet wird.

Die Antragsteller werden von der Stadt über die Förderung ihrer Maßnahmen benachrichtigt. Für private Vorhaben verschickt das Regierungspräsidium Karlsruhe Zuwendungsbescheide, ggf. sind vorher die Antragsunterlagen noch zu ergänzen. Für die privatgewerblichen Projekte mit Wohnraum zur Vermietung, müssen die Antragsteller zunächst noch einen konkreten Förderantrag bei der L-Bank stellen.

Das Ministerium teilt mit, dass in der aktuellen Situation ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn auf eigenes Risiko der Antragsteller und ohne einen Rechtsanspruch auf Förderung möglich ist. Das normalerweise erforderliche Abwarten der Zuwendungsbescheide, kann ausnahmsweise entfallen. Wenn ansonsten alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, die allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen eingehalten werden und eine Baugenehmigung erteilt ist, kann das Vorhaben begonnen werden.

Für Fragen zum ELR-Programm sowie als Ansprechpartnerin steht Ihnen Andrea Flüchter von der Stadtverwaltung Horb a. N. unter Tel. 07451 901-295 oder E-Mail: a-fluechter(at)horb.de gerne zur Verfügung.
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