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Stadtnachricht

Wichtige Frist für Solaranlagen & Co läuft Ende Januar ab


Besitzer*innen müssen ihre Anlage bis Ende Januar in ein bundesweites Register eintragen – sonst droht ein Stopp der Einspeisevergütung.

Wer eine Solaranlage betreibt oder anderweitig dezentral Strom erzeugt, muss einen wichtigen Termin beachten: Bis zum 31. Januar 2021 müssen alle Anlagen im neuen „Marktstammdatenregister“ der Bundesnetzagentur angemeldet werden. Bei der Bundesnetzagentur entsteht dadurch erstmals ein Überblick über alle dezentralen Erzeugungsanlagen in Deutschland wie Solar- und Biogasanlagen, Batteriespeicher oder Blockheizkraftwerke. Ist die Anlage am Stichtag 31. Januar nicht erfasst, hat das Folgen: Die Netzbetreiber dürfen erst dann wieder Einspeisevergütung auszahlen, wenn die Registrierung nachgeholt wurde. Die Registrierung erfolgt über ein spezielles Online-Portal der Bundesnetzagentur unter www.marktstammdatenregister.de.
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Redakteur / Urheber
Bundesnetzagentur

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