Stadtnachricht
Zuschüsse für Übungs- und Jugendleiter*innen nach Vereinsförderrichtlinien beantragen
12.01.2021
Die Stadtverwaltung Horb a. N. möchte die Horber Vereine an die Fristen der Vereinsförderrichtlinien erinnern. Zuschüsse für Übungsleiter*innen und lizenzierte Jugendleiter*innen können bis zum 31. Januar 2021 beantragen werden. Bitte senden Sie die gültigen Unterlagen des WLSB sowie die Bankdaten des Vereins per E-Mail an j-schober(at)horb.de.
Anträge auf Zuschüsse für Meisterschaften und Bauanträge können jederzeit abgeben werden, jedoch zwingend vor Beginn der Baumaßnahme. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Anträge auf Zuschüsse nach den Vereinsförderrichtlinien, die verspätet bei der Stadtverwaltung eingehen, zukünftig nicht mehr berücksichtigt werden. Bei Fragen zur Vereinsförderung steht Ihnen bei der Stadverwaltung Horb a. N. Julia Schober unter Tel. 07451 901-142 oder E-Mail: j-schober(at)horb.de zur Verfügung.