Banner_Amtsblatt

Horber Amtsblatt

  • Informative Beiträge, amtliche Nachrichten und aktuelle Veranstaltungshinweise finden Sie auch im Horber Amtsblatt.

RSS-Feed

  • RSS-FeedBleiben Sie informiert: Sie können die Pressemitteilungen der Stadt Horb am Neckar auch als RSS-Feed abonnieren.

Stadtnachricht

Bauhof wegen Schnee- und Eisglätte im Einsatz


In der letzten Woche haben viele Familien sowie Wintersportler den ersten Schnee genießen können. Auch der Winterdienst war bereits im Einsatz. Zu einer Zeit, zu der andere für gewöhnlich noch im warmen Bett liegen, sind die Mitarbeiter des städtischen Bauhofs frühmorgens bereits ab 3:30 Uhr im Schichtdienst im Einsatz. Um die Straßen in der Stadt sicher zu machen, sind über 30 Mitarbeiter*innen des Bauhofs Hand in Hand mit neun beauftragten Privatunternehmen von frühmorgens bis spät am Abend im Einsatz. Mit Räumgeräten oder in Handarbeit müssen 500 Fahrbahnen, Plätze und Anlagen mit mehr als 150 Kilometer Länge sowie 150 Wege und Gehwege auf mehr als 14 Kilometern freigeräumt werden.

Winterdienst
Für die Arbeit steht ein Fuhrpark mit 12
Großfahrzeugen mit einer Breite bis zu 3,50 m
und 9 Kleinschleppern zur Verfügung.


Wie schnell geräumt werden kann, richtet sich nach der aktuellen Verkehrslage sowie nach dem Arbeitsaufkommen. Jede durch Hindernisse bedingte Unterbrechung führt zu einer zusätzlichen Verzögerung. Daher sollten Straßen und Gehwege frei von parkenden Autos gehalten werden, damit die Räumfahrzeuge ihre Aufgabe rasch erfüllen können. Die schweren Räumfahrzeuge mit breitem Räumschild sind bis zu 3,50 m breit. Das entspricht etwa einer Durchfahrtsbreite von 2 PKWs nebeneinander. Daher appelliert die Stadtverwaltung dringend, den Winterdienst zu unterstützen, indem Fahrzeuge am Straßenrand so abgestellt werden, dass die schweren Räumfahrzeuge mit ihrem breiten Räumschild ohne Einschränkung passieren können.

Streupflicht beachten
Im Interesse unserer Mitmenschen obliegt den Bürger*innen die Verantwortung für das Schneeräumen und das Beseitigen von Schnee- und Eisglätte zu folgenden Zeiten: Die Gehwege und sonstigen Flächen müssen werktags bis 7:00 Uhr, sonn- und feiertags bis 8:30 Uhr so geräumt und gestreut sein, dass 2 Fußgänger aneinander vorbei gehen können (mindestens 1,50 m). Wenn nach diesem Zeitpunkt Schnee fällt oder Schnee- bzw. Eisglätte auftritt, ist bei Bedarf wiederholt zu räumen und zu streuen. Diese Pflicht endet um 21:00 Uhr.
Zum Bestreuen ist abstumpfendes Material wie Sand und Splitt zu verwenden. Salz oder sonstige auftauende Stoffe dürfen nur ausnahmsweise dann gestreut werden, wenn die Glätte nicht auf andere zumutbare Weise beseitigt werden kann.

wINTERDIENSTBYRIKE

Das Team des Winterdienstes der Stadt Horb a. N. bedankt sich für das entgegengebrachte Verständnis und wünscht allen einen unfallfreien Winter.

^
Redakteur / Urheber

Direkt | finden