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Stadtnachricht

Einwohnerantrag der Bürgerinitiative Heiligenfeld und Gemeinderatssitzungen


Die Bürgerinitiative (BI) Heiligenfeld hat am 27. Oktober 2020 einen Einwohnerantrag nach der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg bei der Stadtverwaltung Horb a. N. eingereicht. Dem Bürgerantrag waren mehrere Unterschriftslisten beigefügt.
 
Der Einwohnerantrag wird zur Sitzungsdrucksache 110/2020 aus der Gemeinderatssitzung vom 28. Juli 2020 eingereicht. Die BI Heiligenfeld bittet darum, dass sich der Gemeinderat aus den im Antragsschreiben dargelegten Gründen erneut in einer öffentlichen Sitzung mit der Entwicklung des KVT (Kombinierter Verkehr-Terminal Schiene/Straße), mit der verbundenen Erweiterung des Industriegleises, Verpachtung der bestehenden Gleisanlage und Veräußerung der Bauflächen für ein Container-Terminal, Bebauungsplan „Container-Terminal“ und Bebauungsplan „GI Brand“ befasst.
 
Die Verwaltung schlägt dem Gemeinderat vor, den Einwohnerantrag der BI Heiligenfeld für zulässig zu erklären und eine sachliche Beratung im Gemeinderat fristgerecht vorzunehmen. Zusätzlich soll vorher das Gesamtprojekt mit dem derzeitigen Projektstand der einzelnen Planungsverfahren in einer öffentlichen Bürgerinformationsveranstaltung vorgestellt werden.
 
Zum Zeitpunkt der Erstellung der Sitzungsdrucksache standen das Format für die Bürgerinformation und der zeitliche Ablauf noch nicht fest. Zwischenzeitlich hat die Verwaltung dem Ältestenrat am 17. November 2020 einen Vorschlag unterbreitet, dem die Gemeinderäte gefolgt sind.
 
In der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats am 24. November 2020 soll zunächst rein formal über die Zulässigkeit des Einwohnerantrags beraten werden. Die Verwaltung und der Empfehlungsbeschluss des VTA/BA sehen vor, den Einwohnerantrag rechtlich für zulässig zu erklären. Da in dieser Sitzung noch keine Beratung in der Sache stattfinden wird, ist davon auszugehen, dass die nach Hygienekonzept vorgesehenen 50 Zuhörerplätze in der Hohenberghalle ausreichen werden. Ein Live-Stream ist deshalb momentan nicht geplant. Weitergehende Informationen zum Einwohnerantrag können der Sitzungsdrucksache Nr. 168/2020 entnommen werden. Die Drucksache ist im Bürgerinformationssystem einsehbar unter www.horb.de/Bürgerinformationssystem.
 
Am 2. Dezember 2020 soll die von der Verwaltung vorgeschlagene Bürgerinformation stattfinden. Der rechtliche Rahmen hierzu ist ebenfalls eine Gemeinderatssitzung. An der Veranstaltung können ebenfalls 50 Zuhörer in der Halle teilnehmen, zusätzlich wird die Sitzung in einem Live-Stream im Internet übertragen. Im Vorfeld der Sitzung können Bürgerinnen und Bürger Fragen formulieren und diese an die Stadtverwaltung schicken, diese werden dann in der Sitzung beantwortet. Fragen können bis zum 27. November 2020 an die E-Mail-Adresse: gemeinderat(at)horb.de gerichtet werden. Zusätzlich werden die Sprecher der Bürgerinitiative Heiligenfeld auch während der Sitzung Gelegenheit haben, weitere Fragen zu stellen. Mit der Einladung zur Sitzung ab 24. November 2020 wird auch eine Informationsseite auf der Horber Homepage zum aktuellen Projektstand eingerichtet.
 
Die inhaltliche Beratung und Beschlussfassung in der Sache durch den Gemeinderat wird in einer öffentlichen Sitzung am 8. Dezember 2020 stattfinden. Auch hier wird ein Live-Stream angeboten werden.
 
Angesichts der aktuellen Corona-Lage wurde das oben dargestellte Verfahren vom Ältestenrat mit Bedacht gewählt. Auf der einen Seite ist dem Informationsbedürfnis und der Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger genug Raum einzuräumen. Auf der anderen Seite ist der Infektionsschutz zu gewährleisten und die Gesundheit der Beteiligten zu schützen. Mit dem gewählten Format, einschließlich der Live-Übertragung, soll beidem Rechnung getragen werden.
 
Für den Zugang als Zuhörer zur Sitzung am 24. November (sowie zur Erfassung von Daten zur Kontaktnachverfolgung) ist  zwingend eine vorherige Anmeldung bis spätestens Montag. 23. November 2020, 14:00 Uhr, für die Sitzung am 2. Dezember bis spätestens Montag, 30. November 2020, 14:00 Uhr, telefonisch unter Tel. 07451 901-117 oder per E-Mail an gemeinderat(at)horb.de erforderlich. Sollten mehr Anmeldungen als die zugelassenen Zuhörerplätze eingehen, wird die Verwaltung unter Aufsicht per Zufallsgenerator 50 Personen auswählen und die zugelassenen Personen per E-Mail oder telefonisch über die Teilnahmemöglichkeit bei der Sitzung informieren. Außerdem ist im Zuhörerbereich eine eigene Mund-Nasen-Bedeckung anzulegen.
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Redakteur / Urheber

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