Stadtnachricht
Änderungen der Corona-Verordnung ab 2. November 2020 (C109 - 01.11.2020)
01.11.2020
Mit der Verschärfung der Maßnahmen und der entsprechenden Anpassung der Corona-Verordnung des Landes reagiert die Landesregierung auf die aktuelle, besorgniserregende Entwicklung des Infektionsgeschehens in Baden-Württemberg. Der exponentielle Anstieg der Neuinfektionen, die schon jetzt hohe Auslastung der intensivmedizinischen Kapazitäten im Land und der Umstand, dass eine umfassende Nachverfolgung von Infektionsketten nicht mehr gewährleistet werden kann, machen zusätzliche Maßnahmen zur flächendeckenden Reduzierung des Infektionsgeschehens und zur Abwehr einer akuten Gefahrenlage erforderlich. Die Regelungen treten zum 2. November 2020 in Kraft und gelten befristet bis 30. November 2020.
Hier finden Sie ausführliche Informationen zu den Änderungen der Corona-Verordnung
Schneller Überblick über die neuen Regelungen (PDF)
Übersicht über die verschiedenen zu schließenden und offen bleibenden Einrichtungen, Dienstleistungen und Einzelhandelsbereiche (PDF)
Corona-Verordnung des Landes in der ab 2. November gültigen Form