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Stadtnachricht

Entsorgung von Fallobst


Herbstzeit ist Obstzeit. Gartenbesitzer kennen das Problem. Wohin mit dem Fallobst?
Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Freudenstadt gibt daher folgende Hinweise zur Entsorgung von Fallobst: Äpfel und Birnen, die nicht faulig sind, kann in Mostereien angeliefert werden. Angeschlagenes Fallobst in kleinen Mengen können über die Biotonne entsorgt oder, sofern ein Kompost vorhanden ist, gemischt mit den im Herbst anfallenden anderen Gartenabfällen kompostiert werden.
Größere Mengen, insbesondere von Streuobstwiesen, können bis zum 7. November 2020 getrennt von andern Abfällen kostenlos auf den Entsorgungsanlagen Bengelbruck und Rexingen angeliefert werden.
Dagegen ist eine Anlieferung des Fallobstes auf den RecyclingCentern des Landkreises nicht möglich. Über die dort bereitstehenden Grüngutcontainer können neben Baum- und Strauchschnitt nur Laub, Gras, Moos, krautige Gartenpflanzen oder Pflanzen aus Kübeln und Blumenkästen entsorgt werden. Dazu sagt Jürgen Kiehnle, technischer Leiter des Abfallwirtschaftsbetriebs: „Eine saubere Trennung von Fallobst und Grünabfällen ist für eine hochwertige Verwertung wichtig. Nur so können wir die strengen Qualitätsanforderungen an den Kompost, den wir aus den Grünabfällen herstellen, erfüllen.“
Für Fragen steht der Abfallwirtschaftsbetrieb per E-Mail unter service(at)awb-fds.de oder über das kostenfreie Servicetelefon 0800 9638527 zur Verfügung.

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