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Stadtnachricht

Öffentliche Bekanntmachung des Regierungspräsidiums Karlsruhe


Änderung  der  Verordnung  über  den  Naturpark  „Schwarzwald  Mitte/Nord“  vom  16. Dezember  2003,  zuletzt  geändert  mit  Datum  vom  16.  Dezember  2014  auf  den Gebieten  der  Landkreise  Calw,  Enzkreis,  Freudenstadt,  Karlsruhe,  Ortenaukreis, Rastatt, Rottweil sowie der Stadtkreise Karlsruhe, Baden-Baden und Pforzheim.
 
Das Regierungspräsidium Karlsruhe – Höhere Naturschutzbehörde – beabsichtigt die Verordnung des Regierungspräsidiums Karlsruhe über den Naturpark „Schwarzwald Mitte/Nord“  zu  ändern:  Der  Geltungsbereich  der  Verordnung  des  Naturparks  wird geändert und erweitert. Anlass hierfür ist der Wunsch einer Anzahl von Gemeinden auf Aufnahme in den Naturpark.  
 
In dem geplanten Naturpark sind ab dem heutigen Datum bis zum Inkrafttreten der Verordnung,  längstens  jedoch  zwei  Jahre,  alle  Veränderungen  verboten,  die  den Schutzzweck der Verordnung gefährden können. Die bis heute rechtmäßig ausgeübte Bodennutzung bleibt unberührt.
 
Der Entwurf der Änderungsverordnung sowie die dazugehörigen Karten liegen in der Zeit
vom 19. Oktober 2020 bis einschließlich 30. November 2020  
 
zur kostenlosen Einsicht durch jedermann beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Karl-Friedrich-Str.  17,  76133  Karlsruhe,  2.  OG,  während  der  Sprechzeiten  (Montag bis Donnerstag von 9:00 Uhr bis 15:30 Uhr und Freitag von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr) in Papierform aus.
 
Ergänzend  wird  der  Entwurf  der  Änderungsverordnung  einschließlich  der dazugehörigen Karten für die Dauer der öffentlichen Auslegung auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Karlsruhe unter https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt5/Ref55/Seiten/naturpark_schwarzwald_mn.aspx veröffentlicht.  
 
Des  Weiteren  wird  der  Entwurf  der  Änderungsverordnung  einschließlich  der dazugehörigen  Karten  für  die  Dauer  der  öffentlichen  Auslegung  bei  den  folgenden räumlich betroffenen Naturschutzbehörden bei den Stadtkreisen und Landratsämtern zur kostenlosen Einsicht während der Sprechzeiten elektronisch bereitgestellt: 
1.  beim Landratsamt  Calw,  Abteilung  Landwirtschaft und  Naturschutz,  Haus  C, Abteilungszentrale, Zimmer C 507, Vogteistraße 42-46, 75365 Calw, während folgender Zeiten: Montag bis Mittwoch und Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, zusätzlich Montag von 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr und Donnerstag 08:00 Uhr bis 18:30 Uhr;
2.  beim  Landratsamt  Enzkreis,  1.  Stock,  Zimmer  130,  Östliche  Karl-Friedrich-Straße 58, 75175 Pforzheim, während folgender Zeiten: Montag von 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr und von 13:30 Uhr bis 16.00 Uhr, Dienstag von 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr und von 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr, Mittwoch von 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr und von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr, Donnerstag von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr, Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr;
3.  beim Landratsamt Freudenstadt, Amt für Bau, Umwelt und Wasserwirtschaft, Zimmer 245, Herrenfelder Straße 14, 72250 Freudenstadt, während folgender Zeiten: Dienstag und Donnerstag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Donnerstag von 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr, Freitag von 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr;
4.  beim Landratsamt Karlsruhe, Amt für Umwelt und Arbeitsschutz, Zimmer 05 31 (Hochhaus), Beiertheimer Allee 2, 76137 Karlsruhe, während folgender Zeiten: Montag bis Donnerstag von 07:30 Uhr bis 17:00 Uhr, Freitag von 07:30 Uhr bis 13:00 Uhr;
5.  beim Landratsamt Ortenaukreis in Offenburg, Bau A, Zimmer 218 A, Badstraße 20, 77652 Offenburg, während folgender Zeiten: Montag bis Mittwoch von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr, Donnerstag von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr;
6.  beim Landratsamt Rastatt, Kundenservice-Center, Am Schlossplatz 5, 76437 Rastatt, während folgender Zeiten: Montag bis Donnerstag von 07:30 Uhr bis 17:00 Uhr, Freitag von 07:30 Uhr bis 13:00 Uhr;
7.  beim Landratsamt Rottweil, Zimmer 802 (Hochhaus), Königstraße 36, 78628 Rottweil,  während  folgender  Zeiten:  Montag  bis  Mittwoch  von  08:30  Uhr  bis 11:30 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, Donnerstag von 08:30 Uhr bis 11:30 Uhr und von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr, Freitag von 08:30 Uhr bis 11:30 Uhr;
8.  bei der Stadt Baden-Baden, 1. OG, Zimmer D 117, Briegelackerstr. 8, 76532 Baden-Baden, während folgender Zeiten: Montag bis Freitag von 08:30 Uhr bis 15:30 Uhr;
9.  bei  der  Stadt  Karlsruhe,  Stadtplanungsamt,  Zimmer  D  117,  Lammstraße  7, 76133 Karlsruhe, während folgender Zeiten: Montag bis Freitag von 08:30 Uhr bis 15:30 Uhr;
10. bei der Stadt Pforzheim, Amt für Umweltschutz, 3. OG, Luisenstraße 29, 75172 Pforzheim,  während folgender Zeiten:  Montag  bis Freitag  von  08:00  Uhr  bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr.

Rechtsverbindlich ist nur das bei dem Regierungspräsidium Karlsruhe durchgeführte Verfahren und die dort öffentlich ausgelegten Unterlagen in Papierform.
 
Bedenken  und  Anregungen  zu  dem  Verordnungsentwurf  und  den  dazugehörigen Karten  können  während  der  genannten  Auslegungsfrist  beim  Regierungspräsidium Karlsruhe schriftlich (Regierungspräsidium Karlsruhe, Referat 55 Naturschutz Recht, 76247 Karlsruhe), zur Niederschrift (Regierungspräsidium Karlsruhe, Karl-Friedrich-Str.  17,  2.  OG,  Raum  311/  312,  76133  Karlsruhe)  oder  elektronisch (Naturschutzgebiete(at)rpk.bwl.de) vorgebracht werden.
 
 
Bitte  beachten  Sie,  dass  sich  die  jeweiligen  Bedingungen  zur  Einsichtnahme  der Unterlagen  bei  den  Landratsämtern  und  Stadtkreisen  aufgrund  der  COVID-19-Pandemie geändert haben könnten.  
 
 
Karlsruhe, den 16.09.2020
Regierungspräsidium Karlsruhe

Anbei finden Sie den Bekanntmachungstext auch als PDF-Datei zum Download.
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Redakteur / Urheber
Regierungspräsidium Karlsruhe

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