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Stadtnachricht

Hecken- und Baumschnitte sind jetzt wieder bis Ende Februar möglich


Die Zeit für Hecken- und Baumschnittmaßnahmen ist erfahrungsgemäß im Frühjahr sehr knapp, deshalb empfiehlt die Naturschutzbehörde, besser den Herbst für diese Vorhaben zu nutzen. Vom 1. März bis 30. September dürfen nach dem Bundesnaturschutzgesetz Hecken, lebende Zäune, Bäume, Gebüsche sowie Schilf- und Röhrichtbestände nicht mehr entfernt werden. Ausnahmegenehmigungen dürfen von den unteren Naturschutzbehörden schon seit 2010 nicht mehr erteilt werden.

Pflegevorhaben in Natur- und Landschaftsschutzgebieten, in geschützten Heckenbiotopen oder an Naturdenkmalen müssen aber unabhängig vom Zeitraum grundsätzlich vorab mit der unteren Naturschutzbehörde abgestimmt werden.

Ein Merkblatt mit Hinweisen findet sich auch auf der Homepage des Landkreises unter www.kreis-fds.de. Das Merkblatt und weitere Informationen erhalten Sie auch direkt bei der Naturschutzbehörde des Landratsamtes Freudenstadt unter Tel. 07441 920 -5034 oder -5035.
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