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Stadtnachricht

Zusätzliche Verstärkerbusse zum Schulbeginn sollen Infektionsschutz im Schülerverkehr im Landkreis Freudenstadt verbessern


Mit dem Schulstart am Montag, 14. September 2020 werden auf einigen stark genutzten Strecken weitere Busse zum Einsatz kommen, um in den Kernzeiten (zum Schulbeginn und mittags nach Schulende) die Situation in den Schulbussen zu verbessern. Der Landkreis Freudenstadt und die vgf-Verkehrsgemeinschaft wollen durch diese zunächst bis zu den Weihnachtsferien befristete Erhöhung der Beförderungskapazität im Schülerverkehr den Infektionsschutz der Schüler*innen auf ihrem Schulweg optimieren und damit die Anstrengungen der Schulen in diesem Zusammenhang unterstützen.
An den ersten Schultagen werden neun Verstärkerbusse auf folgenden Linien eingesetzt:
  • 11 Glatten - Freudenstadt
  • 21 Buhlbach - Baiersbronn
  • 31 Oberndorf - Freudenstadt
  • 41 Freudenstadt – Horb
  • 7400 Eutingen - Horb
  • 7402 Nordstetten - Horb
  • 7405 Nagold - Horb
  • 7782 Dietersweiler - Freudenstadt
  • 7938 Hallwangen - Dornstetten
Die Linien wurden aufgrund der Schülerzahlen und der Erfahrungen aus dem letzten Schuljahr ausgewählt.

Erst nach einigen Tagen ist dann bekannt, inwieweit die einzelnen Schulen den Beginn und das Ende des Unterrichts entzerren konnten und wie viele Schüler*innen jeweils tatsächlich mit dem Bus fahren. Das Angebot an Verstärkerbussen wird dann nach und nach situationsbedingt angepasst.
Das Landratsamt und die verantwortlichen Busunternehmen weisen darauf hin, dass leider nur eine begrenzte Anzahl von Bussen und Fahrern zusätzlich zur Verfügung stehen. Deshalb können Verstärkerbusse nur in dem Umfang eingesetzt werden, in welchem auch Kapazitäten vorhanden sind.
Die Kosten für den zusätzlichen Buseinsatz werden komplett aus Landes- und Landkreismitteln finanziert.
Bei Fahrten mit dem Schulbus gilt das Abstandsgebot von 1,50 m nicht. Es muss jedoch in allen Bussen und Bahnen, in Bahnhöfen, an Haltestellen und Bahnsteigen ein Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Das falsche Tragen führt ebenso zu einem Bußgeld von 100 Euro, wie das Nichttragen einer Maske. Bei den Masken muss es sich um keine medizinische Maske handeln, Alltagsmasken reichen aus.
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Redakteur / Urheber

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