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Stadtnachricht

Stadtwerke Horb a. N. geben Mehrwertsteuersenkung vollständig weiter


Gute Nachrichten für die Kunden der Stadtwerke Horb a. N.: Sie profitieren bei der Jahresabrechnung 2020 besonders von der Mehrwertsteuersenkung. Maßgeblich für den abzurechnenden Steuersatz ist der Ablauf des jeweiligen Abrechnungszeitraums. Da der 31. Dezember 2020 als Abrechnungsdatum festgelegt ist, gelten die ermäßigten Steuersätze von 16 % für Energie – also für Strom, Gas und Wärme – und 5 % für Wasser.
Die Stadtwerke Horb a. N. werden bei Bestandskunden für den gesamten Lieferzeitraum vom 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020 diese reduzierten Steuersätze anwenden. Die monatlichen Bruttoabschläge werden dafür nicht angepasst, stattdessen werden die Abschläge mit der nächsten Abrechnung verrechnet. Für Neukunden ab dem 1. Juli 2020 wird die Mehrwertsteuersenkung sofort in den Abschlägen berücksichtigt. Bei Fragen zur Umsetzung der Mehrwertsteueränderungen oder sonstigen Fragen zum Energiebezug stehen die Stadtwerke Horb a. N. unter Tel. 07451 55297-0 gerne zur Verfügung.
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