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Stadtnachricht

Traumhafte Bedingungen für Borkenkäfer – Förderung für die Schadholzaufarbeitung


Die Sturmwürfe der Winterstürme sind fast überall aufgearbeitet und in Sägewerke oder Nasslager geliefert. Dennoch gibt es keine Verschnaufpause für Waldbesitzende und Forstwirte. Die viel zu geringen Niederschläge der vergangenen Monate und das warme Wetter im Frühjahr haben dem Borkenkäfer traumhafte Brutbedingungen geschaffen, welche die zahlreichen überwinternden Borkenkäfer auch genutzt haben.

Nach wie vor gilt für alle Waldbesitzenden, wöchentliche Kontrollen und Suche nach frischem Käferbefall durchzuführen. Bei Fichte und Weißtanne sind Anzeichen dafür Harztröpfchen am Kronenansatz, braunes Bohrmehl am Stammfuß oder an Rindenschuppen oder gar Spechtabhiebe. Aber auch sich schnell verfärbende Kronen an Fichten und Weißtannen deuten darauf hin, dass sich die Schädlinge eingenistet haben. Nicht jeder Fichten- oder Tannenbestand ist gleichmäßig befallen. Besonderes Augenmerk sollte auf Beständen liegen, in denen Sturmholz aufgearbeitet wurde oder die im vergangenen Jahr bereits vom Borkenkäfer befallen waren.

Die befallenen Bäume müssen so schnell wie möglich eingeschlagen und vor dem Ausflug der Borkenkäfer aus dem Wald gebracht und entweder weiterverarbeitet oder so gelagert werden, dass die Borkenkäfer keine Möglichkeit haben, erneut Bäume zu befallen. Ist eine entsprechende Lagerung außerhalb des Waldes oder ein Abtransport mit direkter Verarbeitung nicht möglich, was aufgrund der aktuellen Holzmarktsituation leider öfter der Fall sein dürfte, so ist durch entsprechende Behandlung der Stämme (bspw. durch Entrinden) und der bruttauglichen Resthölzer (bspw. durch Hacken) dafür Sorge zu tragen, dass die Borkenkäfer unschädlich gemacht werden.

Ein schneller Verkauf und Abfuhr der Hölzer ist aufgrund der Corona-Krise und des gestörten Holzmarkts oft nicht möglich. Vor jedem Holzeinschlag sollte daher vorab mit den Revierleitenden des Kreisforstamtes Kontakt aufgenommen werden. Von ihnen erhalten die betroffenen Waldbesitzenden Informationen über die Aushaltung der vermarktbaren Holzsortimente und wie mit dem befallenen Käferholz umgegangen werden soll. Die Kontaktdaten der örtlich zuständigen Revierleitenden sowie weitere Informationen, u. a. Hinweise zum Verbrennen von Reisig im Wald, finden Sie im Internet unter www.landkreis-freudenstadt.de oder können direkt beim Kreisforstamt unter Tel. 07441 920-3001 erfragt werden.

Die Aufarbeitung des Schadholzes sowie dessen waldschutzwirksame Weiterbehandlung sind mit zusätzlichen Kosten für die Waldbesitzenden verbunden. Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat daher auch in diesem Jahr wieder entsprechende Fördermittel in Aussicht gestellt, die auch rückwirkend für bereits durchgeführte Maßnahmen gewährt werden sollen. Nähere Informationen, was bereits jetzt bei der Aufarbeitung von Sturm- und Käferholz beachtet werden sollte, um in den Genuss einer Förderung zu kommen, erhalten die Waldbesitzenden ebenfalls bei den für sie zuständigen Revierleitenden oder direkt bei der Außenstelle des Kreisforstamtes in Horb a. N.
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