Stadtnachricht
Bei Zahlungsschwierigkeiten rechtzeitig die Stadtkasse ansprechen (04.06.2020 - C85)
04.06.2020
Wer in den vergangenen Wochen und Monaten fällige Rechnungen der Stadt Horb a. N. nicht bezahlt hat, wurde freundlich daran erinnert, diese zu begleichen. Auf eine Mahnung oder gar Beitreibung offener Beträge hat die Stadtverwaltung bewusst verzichtet, um Bürger*innen in der schwierigen Lage nicht noch mehr zu belasten. Ausgenommen hiervon waren lediglich Bußgelder oder schon ältere Forderungen. Der ein oder andere hat vielleicht auch einfach vergessen, eine Rechnung zu bezahlen, schließlich hat Corona den Alltag vieler auf den Kopf gestellt. Mit zunehmendem finanziellem Druck, der durch fehlende Einnahmen auch bei Städten und Gemeinden entsteht, ist auch die Stadt Horb a. N. angehalten, fällige Beträge in Bälde anzumahnen. Die Stadtverwaltung bittet deshalb darum, offene Rechnungen baldmöglichst zu begleichen. Wer durch die derzeitige Corona-Lage in Zahlungsschwierigkeiten ist, mit dem erarbeitet die Stadtkasse Horb a. N. im Einzelfall eine Lösung. Eine Rechnung liegen zu lassen und nicht zu bezahlen, ist eine ungute Entscheidung, da diese dann kostenpflichtig angemahnt werden müsste. Wenn Sie eine Rechnung aktuell nicht bezahlen können, so nehmen Sie rechtzeitig mit der Stadtkasse unter Tel. 07451 901-276 oder -277 oder per E-Mail: stadtkasse@horb.de Kontakt auf.