Stadtnachricht
Gutschein oder Geld zurück? (31.05.2020 - C84)
31.05.2020
Abgesagte Veranstaltungen, geschlossene Fitnessstudios und mehr: Aufgrund der Corona-Krise können Verbraucher*innen zahlreiche Angebote nicht nutzen. Doch wer muss zahlen, wenn die Anbieter nicht leisten können? Und wann müssen Verbraucher sich mit Gutscheinen zufrieden geben? Die Rechtslage ist komplex und von aktuellen Entwicklungen geprägt. Das interaktive Online-Tool „Corona-Vertrags-Check“ auf der Internetseite der Verbraucherzentralen unter www.vz-bw.de/der-coronavertragscheck-46455 bietet Antworten auf die häufigsten Fragen rund um abgesagte Veranstaltungen, Käufe im Ladengeschäft, Kurse und andere Dienstleistungen.
Seit vorletzter Woche ist klar: Verbraucher müssen sich für vor dem 8. März gekaufte Konzerttickets mit einem Gutschein zufriedengeben. Grund dafür ist eine aktuelle gesetzliche Änderung. Den für die Hochzeit gebuchten DJ müssen sie dagegen auch weiterhin grundsätzlich nicht bezahlen, die Vereinsmitgliedschaft schon. Denn was am Ende gezahlt werden muss, hängt immer vom Einzelfall ab. Diese Situation führt zu zahlreichen Fragen. Mit dem Online-Tool können Nutzer sich die wichtigsten Antworten für ihren Fall nun selbst generieren.
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg