Stadtnachricht
Landesregierung hat am 2. Mai 2020 die 7. Änderung der Corona-Verordnung beschlossen (03.05.2020 - C65)
Kontaktbeschränkungen bis 10. Mai verlängert - weitere Lockerungen ab Montag und Mittwoch
03.05.2020
In der kommenden Woche lockert die Landesregierung einige Beschränkungen der Corona-Verordnung. Der Überblick:
Ab dem 4. Mai:
- Gottesdienste sind wieder erlaubt.
- Friseursalons und Fußpflege dürfen wieder öffnen.
- Schrittweiser Einstieg in außerschulische berufliche Bildung.
- Erste Öffnungsschritte bei Werkstätten für Menschen mit Behinderung.
- Lockerungen der Ausgangsbeschränkungen für Pflegeheimbewohner/innen.
- Die Grenze von 800 Quadratmetern bei Einzelhandelsgeschäften entfällt.
Ab dem 6. Mai:
- Spielplätze dürfen wieder öffnen.*
- Zoos und Tierparks dürfen wieder öffnen.*
- Museen, Ausstellungen und Galerien dürfen wieder öffnen.*
Es gelten weiterhin:
- Nagelstudios, Tattoo-Studios, Kosmetiksalons und andere körpernahe Dienstleistungen bleiben vorerst weiter geschlossen.
- Kontaktbeschränkungen, Maskenpflicht und Schließungen gelten zunächst weiter, vorläufig bis zum 10. Mai. Die Überprüfung erfolgt fortlaufend anhand des Infektionsgeschehens.
- Die Landesregierung hebt die umstrittene 800-Quadratmeter-Regelung für den Einzelhandel auf. Die Regelung werde durch entsprechende Hygiene- und Sicherheitsregeln ausgeglichen, kündigte Ministerpräsident Winfried Kretschmann am Donnerstag in Stuttgart an. Er begründete den Schritt mit einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs in Mannheim, wonach die Regelung dem Gleichheitsgebot widerspreche.
- Kommende Woche dürften zudem unter anderem Friseure und Fußpfleger unter strengen Auflagen wieder öffnen, kündigte Kretschmann an.
- Auch wolle man die Ausgangsbeschränkungen für Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen lockern und die Beschränkungen von Zahnärzten aufheben.
Weitere Maßnahmen:
- Erarbeitung von Konzepten für Schulen, Kindergärten, Sport, Gastronomie, Tourismus und Hotels..
Quelle: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/alle-meldungen/meldung/pid/weitere-lockerungen-der-corona-verordnung/
Welche Geschäfte und Dienstleistungen dürfen öffnen, welche müssen geschlossen bleiben? (Stand: 03.05.2020)
Aktuelle Corona-Verordnung Stand 4. Mai 2020