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Stadtnachricht

Kartierungen von Tieren und Pflanzen


In der Gesamtstadt Horb a. N. werden im Jahr 2020 Kartierungen von Tieren (Insekten, Vögel, Fledermäuse) und Pflanzen auf wenigen Stichprobenflächen durchgeführt. Der Bearbeitungszeitraum, der ausschließlich im Außenbereich stattfindenden Kartierungen, erstreckt sich von April bis Ende November 2020.

Eine Zuordnung von Ergebnissen zu Grundstückseigentümern oder Bewirtschaftern findet bei der Erfassung und Auswertung der Kartierungen nicht statt. Es werden auch keine dauerhaften Markierungen auf der Fläche vorgenommen. Die Untersuchungen erfolgen im Auftrag der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg.

Im Rahmen dieser Erhebungen ist es den Kartierern als Beauftragten der LUBW grundsätzlich erlaubt, Grundstücke ohne vorherige Anmeldung zu betreten (§ 52 Naturschutzgesetz). Die Kartierenden sind in der Regel alleine im Gelände unterwegs, der gebotene Mindestabstand wird beachtet. Bei der Kartierung werden die derzeit geltenden Vorgaben zur Kontaktbeschränkung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus eingehalten.
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Redakteur / Urheber
LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg

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