Stadtnachricht
Steigende Waldbrandgefahr durch Frühjahrstrockenheit
24.04.2020
Auch wenn es derzeit überall zu grünen beginnt, besteht derzeit im gesamten Landkreis Freudenstadt eine erhöhte Waldbrandgefahr. Laub und dürres Gras aus dem Vorjahr sowie Äste am Boden sind durch Winde und Frühjahrstrockenheit ausgetrocknet und deshalb besonders leicht entzündlich. Solange die neue Vegetation nicht vollständig die alten Pflanzenreste überwachsen hat oder durch Regen Feuchtigkeit in die Wälder gelangt, bleibt die Waldbrandgefahr bestehen. Neben trockenen und heißen Sommermonaten zählen vor allem die Frühjahrsmonate April und Mai zu den waldbrandreichsten Zeiten im Jahr.
Damit der Waldspaziergang nicht zum Alptraum wird, sind folgende Regeln unbedingt zu beachten:
- Vom 1. März bis 31. Oktober gilt im Wald ein grundsätzliches Rauchverbot.
- Feuermachen ist nur an fest eingerichteten, genehmigten Feuerstellen auf Grillplätzen erlaubt.
- Um Funkenflug einzudämmen, nur kleine Grillfeuer entfachen.
- Feuer unter keinen Umständen unbeaufsichtigt lassen.
- Feuer vor dem Verlassen unbedingt vollständig löschen.
- Grillen im Wald auf mitgebrachten Gartengrillgräten ist nicht gestattet.
- Keine Glasscherben im Wald liegen lassen (Brennglaseffekt).
- Keine Fahrzeuge mit heißem Katalysator über trockenem Gras parken.
Durch die Frühjahrstrockenheit besteht im Moment im gesamten Landkreis eine erhöhte Waldbrandgefahr.