Stadtnachricht
Soforthilfeprogramm der Bundesregierung für Wirtschaft (25.03.2020 - C28)
25.03.2020
Das Soforthilfeprogramm der Bundesregierung wird im Moment noch weiter im Detail ausgearbeitet. Die Antragstellung soll ab Mittwochabend möglich sein. Sobald weitere konkrete Informationen vorliegen, werden wir diese hier veröffentlichen.
Aktuelle Linktipps: (ergänzt 26.3.2020)
https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/service/foerderprogramme-und-aufrufe/liste-foerderprogramme/soforthilfe-corona/
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Dossier/coronavirus.html
Videoclip Digital Hub Nagold - Förderprogramm:
Corona Soforthilfe BW - Einfach erklärt!
https://youtu.be/sicyjBsjgIQ
https://www.bw-soforthilfe.de/
Bei der Soforthilfe handelt es sich um nicht zurückzahlbare Zuschüsse, die nach Anzahl der Mitarbeitenden gestaffelt sind.
Wer kann Anträge stellen?
Wer 0-5 Beschäftigte hat, bekommt finanzielle Unterstützung aus dem Programm, wenn die selbstständige Tätigkeit das Haupteinkommen oder mind. 1/3 des Nettoeinkommens eines Haushalts beträgt.
Anträge können von gewerblichen und Sozialunternehmen, von Soloselbstständigen und von Angehörigen der Freien Berufe, einschließlich Künstler/innen mit bis zu 50 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) gestellt werden, die ihren Hauptsitz in Baden-Württemberg haben.
Förderfähig sind nur Verluste, die durch die Corona-Krise ausgelöst worden sind, d.h. ab dem 11.03.2020.
Wie hoch ist die Förderung?
Bis zu 9.000 Euro für drei Monate für antragsberechtigte Soloselbstständige und Antragsberechtigte mit bis zu 5 Beschäftigten,
Bis zu 15.000 Euro für drei Monate für Antragsberechtigte mit bis zu 10 Beschäftigten,
Bis zu 30.000 Euro für drei Monate für Antragsberechtigte mit bis zu 50 Beschäftigten.
Der Antrag muss bei der IHK oder Handwerkskammer eingereicht werden.
https://www.nordschwarzwald.ihk24.de/produktmarken/standort/corona-info-portal
Hotline: 07231-201-366
https://www.hwk-reutlingen.de/
Hotline: 07121 2412-555
Diese und weitere Informationen finden Sie auch tagesaktuell unter
https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/service/foerderprogramme-und-aufrufe/liste-foerderprogramme/soforthilfe-corona/
Einen Überblick über die verschiedenen Themen, die Unternehmen derzeit beschäftigen, bietet das Landratsamt Freudenstadt auf einer Themenseite an: https://www.landkreis-freudenstadt.de/Startseite/Aktuell/informationen+fuer+unternehmen.html
Die Stadtverwaltung hat Informationen für Wirtschaft und Handel auf der städtischen Internetseite unter www.horb.de/corona/wirtschaft+handel zusammengefasst. Ansprechpartner bei der Stadt Horb a. N. für Einzelhändler ist City-Manager Thomas Kreidler (Tel. 07451 / 6250580). Sonstige Gewerbetreibende berät die Wirtschaftsförderung der Stadt Horb a. N. mit Wirtschaftsförderer Axel Blochwitz (Tel. 07451 / 901 322).