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Stadtnachricht

Obdachlose vor Erfrierung schützen


Das Ministerium für Soziales und Integration weist darauf hin, dass obdachlose Menschen, die auf der Straße übernachten, vor allem in den Wintermonaten besonderen gesundheitlichen Gefahren ausgesetzt sind. In Baden-Württemberg muss niemand auf der Straße übernachten, denn Kommunen und karitative Organisationen halten in vielen Orten Aufwärmstuben und Nachtquartiere für wohnungslose Menschen bereit. Die Bevölkerung wird gebeten, nicht wegzuschauen, wenn man im Winter auf einen Menschen in Not trifft. Ein Anruf beim Ordnungsamt der Stadtverwaltung oder dem örtlichen Polizeirevier genügt. Bei hilflosen und akut gefährdeten Menschen rufen Sie bitte den Rettungsdienst unter 112 an. Diese Nummer kann sowohl von Betroffenen als auch von Bürgerinnen und Bürgern gewählt werden, wenn sofortige medizinische Hilfe benötigt wird. Informationen zum Erfrierungsschutz gibt es im Sozialamt des Landratsamts Freudenstadt beim Sozialen Dienst unter 07441 9206113 oder 07441 9206126.
Weitere Informationen im Internet erhalten Sie unter https://www.kvjs.de/fileadmin/publikationen/soziales/2016-Obdachlos-Erfrierungsgefahr.pdf.
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