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Stadtnachricht

Planungen beim Bahnübergang zwischen Horb a. N. und Talheim eingeleitet


Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat als zuständige Planfeststellungsbehörde den Planfeststellungsbeschluss für die Beseitigung des sogenannten schienengleichen Bahnübergangs zwischen Horb a. N. und Talheim an der L 355 erlassen. Das Vorhaben war im Mai 2017 von der Straßenbaubehörde des Regierungspräsidiums Karlsruhe beantragt worden.
Im Bereich des schienengleichen Bahnübergangs haben sich allein in den letzten fünf Jahren zahlreiche Verkehrsunfälle mit Personen- und Sachschaden ereignet. Zuletzt wurden im September 2015 bei einem schweren Unfall acht Personen verletzt, als ein Lastwagen den Bahnübergang passierte und den herannahenden Zug übersah. Im Zuge der Baumaßnahmen soll auch die Fahrbahn, die derzeit eine Breite zwischen 4,90 Meter und 5,30 Meter hat, verbreitert werden, da diese so nicht mehr den heutigen Erfordernissen des Straßenverkehrs entspricht. Darüber hinaus verursachte die mangelhafte Entwässerung in der Vergangenheit immer wieder Verkehrsbeeinträchtigungen.
Der Bahnübergang wurde bereits im Jahr 2005 von der Verkehrsschau als äußerst gefährlich eingestuft. Daher begrüßt die Stadtverwaltung den Planfeststellungsbeschluss zu den längst überfälligen Maßnahmen. „Die Arbeiten rund um den Bahnübergang werden einen erheblichen Beitrag zur Verkehrssicherheit und zur Anbindung des Stadtteiles Talheim leisten. Wir werden das Regierungspräsidium auch weiter bei den Vorbereitungen unterstützen und hoffen auf eine baldige Realisierung der Planung“, so Oberbürgermeister Peter Rosenberger.
Die L 355 soll nun auf 1,145 Kilometern nach aktuellen Standards begradigt und auf eine Fahrbahnbreite von 7,50 Meter verbreitert werden. Ebenso ist eine erhebliche Verbesserung der Straßenentwässerung geplant. Zudem wird der schienengleiche Bahnübergang durch eine Brückenüberführung ersetzt. Die Brücke wird dabei eine lichte Weite von 18 Metern und eine lichte Höhe von vier bis sieben Meter haben.
„Durch die Beseitigung des schienengleichen Bahnübergangs zum einen und den Streckenausbau mit einer Verbesserung der Sichtverhältnisse zum anderen wird die Verkehrssicherheit erheblich verbessert“, so Regierungspräsidentin Nicolette Kressl.
Der Planfeststellungsbeschluss mit den Plänen liegt in der Zeit vom 21. Januar bis einschließlich 4. Februar 2019 bei der Stadtverwaltung Horb a. N., Marktplatz 14, zur Einsicht aus (Näheres hierzu unter der Rubik "Amtliche Mitteilungen").
Ab Beginn der Auslegung ist er auch auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Karlsruhe unter www.rp-karlsruhe.de „Abteilungen / Referat 24 - Recht, Planfeststellung / Aktuelle Planfeststellungsverfahren / Weitere Informationen Planfeststellungsbeschlüsse / Straßen“ zu finden.

Planungen beim Bahnuebergang zwischen Horb a. N. und Talheim eingeleitet
Durch die Beseitigung des schienengleichen Bahnübergangs zwischen Horb a. N. und Talheim sollen Unfälle, wie der im Jahr 2015, als ein Lastwagen vom Zug erfasst wurde, hoffentlich der Vergangenheit angehören.
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