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Stadtnachricht

Gewerbeentwicklung in der Gesamtstadt Horb a. N.


In Horb a. N. hat es seit ca. 20 Jahren keine grundsätzliche Weiterentwicklung in Sachen Gewerbeflächen gegeben. In den bestehenden Gewerbe- und Industriegebieten auf dem Hohenberg und im Heiligenfeld sind nur noch vereinzelt Gewerbeflächen vorhanden. Diese sind vorrangig als Erweiterungsflächen für Bestandsunternehmen vorgesehen.

Im Sinne einer vorausschauenden und nachhaltigen Entwicklung von Gewerbeflächen, muss rechtzeitig nach geeigneten Flächen geschaut werden. Die Entwicklung von notwendigen Gewerbestandorten ermöglicht es Unternehmern dabei nicht nur Arbeitsplätze zu sichern und neue zu schaffen, sondern eröffnet auch die Möglichkeit, sich entsprechend zu entwickeln.

Hiesige und auswärtige Unternehmen interessieren sich grundsätzlich für Flächen, die verkehrlich gut erschlossen sind und keinen unnötigen Verkehr erzeugen. Somit werden Standorte an ausgebauten Landes- und Bundesstraßen stets bevorzugt.

Gewerbe siedelt sich dort gerne an, wo in der Region qualifizierte Arbeitskräfte vorhanden sind. Im Idealfall ist das Gebiet ortsdurchfahrtsfrei von der Autobahn zu erreichen.

Außerdem hängt eine positive Wohnbauentwicklung heutzutage sehr mit den verfügbaren Arbeitsplätzen der Unternehmen zusammen. Hier zeigt sich in Horb a. N. immer noch ein größeres Defizit, was sich an den Pendlerzahlen und der negativen Pendlerbilanz bemerkbar macht. Eine positive Wohn- und Gewerbeentwicklung wirkt sich auch unmittelbar positiv auf die zentralen Einrichtungen wie Kindergärten, Schulen, die medizinische Versorgung, die Handelsentwicklung sowie auf kulturelle Angebote aus. Kommunen mit geeigneten Gewerbestandorten gelten zugleich als attraktive Wohnstandorte. Das Prädikat „finanziell gut aufgestellte Kommune“ hängt immer mit einer überdurchschnittlichen Gewerbeentwicklung zusammen.

Eine Vielzahl von Kriterien sind bei der Gewerbeflächenentwicklung zu berücksichtigen und auszuwerten: Naturschutz- und Landschaftschutzgebiete und die Kernbereiche von Wasserschutzgebieten sind dabei tabu. Geologische Besonderheiten, archäologische Verdachtsflächen, bekannte Altlastenstandorte und vieles mehr müssen bedarfsweise detaillierter untersucht werden. Die Randbereiche der Wasserschutzgebiete müssen über Gutachten näher untersucht werden, um Auswirkungen abschätzen zu können. Zudem ist ein angemessener Abstand zu Siedlungsflächen zu berücksichtigen; mögliche Immissionen sind gutachterlich zu bewerten.

Aktuelle Situation

Trotz der immensen Größe der Horber Gesamtstadt von 120 km² bleiben für mögliche Gewerbeflächen aufgrund der oben genannten Rahmenbedingungen sowie der komplexen topografischen Situation nur wenige Areale übrig, die grundsätzlich für nähere Überlegungen in Betracht kommen.

Viele Städte und Gemeinden in der Nachbarschaft setzen es bereits um: Gewerbeentwicklungen an verkehrsgünstig gelegenen Orten sind ein Erfolgsmodell, siehe Empfingen, Sulz, Ergenzingen, Rottweil, Nagold usw. Deshalb hat der Horber Gemeinderat im September 2017 über eine mögliche Gewerbeentwicklung in der Nähe der Autobahn beraten und die Verwaltung beauftragt, erste Standortanalysen vorzunehmen.

Der momentan diskutierte Standort an der B32 wäre gut zu erschließen und ortsdurchfahrtsfrei von der Autobahn zu erreichen; er würde keine zusätzlichen Verkehre in der Gesamtstadt erzeugen. Des Weiteren ist er von den oben genannten Kriterien Naturschutz- und Landschaftschutzgebiet sowie Kernbereich eines Wasserschutzgebietes nicht betroffen.

Weiter wurde die Verwaltung beauftragt, Erwerbsverhandlungen mit den Eigentümern zu führen und Voruntersuchungen zu den Themen Artenschutz, Hydrogeologie und Geologie einzuleiten. Die Eigentümer wurden mittlerweile angeschrieben und zu einer Informationsveranstaltung eingeladen. Im Hinblick auf die Schutzwürdigkeit der Interessen der Eigentümer fand diese selbstverständlich nichtöffentlich statt.

Um sich bei der Gewerbeentwicklung möglichst breit aufzustellen, wurden bereits im Jahr 2017 Gespräche mit der Gemeinde Empfingen geführt, um dort ein gemeinsames interkommunales Gewerbegebiet zu entwickeln. Dieses Projekt steht nicht im Widerspruch zu den Überlegungen eines Gewerbegebietes an der B32. Beide Standorte unterscheiden sich. Beide Standorte müssen untersucht werden, bevor endgültig über die Entwicklung entschieden werden kann. Und beide Standorte sind interkommunal möglich.

Wie geht es weiter?

Derzeit arbeiten Gutachter an den Themen Geologie und Artenschutz. Ergebnisse aus diesen Voruntersuchungen liegen noch nicht vor. Gespräche mit den Eigentümern werden zeigen, inwieweit eine freiwillige Bodenordnung möglich ist. Erst anschließend kann über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens und die Änderung des Flächennutzungsplanes beraten werden. Die Zuständigkeit bei einem gesamtstädtischen Gewerbegebiet liegt beim Gemeinderat. Dieser wird aber die betroffenen Ortschaftsräte bei jedem weiteren Verfahrensschritt anhören und beteiligen. Dies ist auch bisher beim möglichen Projekt an der B32 bereits immer geschehen.

Es bestehen vielfältige Möglichkeiten, sich als interessierte Bürger, als Unternehmer oder als Betroffener in den Planungsprozess einzubringen. Die im Rahmen des "Masterplanes Horb 2050" entwickelten Spielregeln zur Bürgerbeteiligung eröffnen vielfältige Möglichkeiten zur Öffentlichkeitsbeteiligung über das Bebauungsplanverfahren hinaus. Sobald erste Ergebnisse der Gutachten vorliegen und die Eigentümergespräche abgeschlossen sind, ist beabsichtigt, eine Informationsveranstaltung für alle Interessierte abzuhalten.

Viele Fragen sind derzeit noch offen und können noch nicht konkret beantwortet werden. Falls Sie trotzdem bereits jetzt Anregungen vorbringen wollen oder noch Verfahrensfragen offen sind, wenden Sie sich bitte an: Fachbereich Stadtentwicklung, Bürgerbeteiligung, Katrin Edinger, k-edinger(at)horb.de, Tel. 07451 901-257.

Gewerbeentwicklung in der Gesamtstadt Horb
Im Horber Stadtgebiet gehen die Gewerbeflächen zur Neige. Im Sinne einer vorausschauenden und nachhaltigen Entwicklung von Gewerbeflächen muss rechtzeitig nach geeigneten Flächen geschaut werden.
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