Horb und Stadtteile

Ortschaftsräte

In allen Ortschaften der Großen Kreisstadt Horb a.N. sind durch die Hauptsatzung Ortschaftsräte eingerichtet. Der Ortschaftsrat berät die örtliche Verwaltung, ist zu wichtigen, die Ortschaft betreffenden Angelegenheiten zu hören und hat ein Vorschlagsrecht in allen Angelegenheiten, welche die Ortschaft betreffen.

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