Rathaus

Dienstleistung

Schülerbeförderung

Die Schülerbeförderung erfolgt im Rahmen des öffentlichen Personennahverkehrs. Teilweise werden auch Busse für den reinen Schülerverkehr eingesetzt. Die Beförderungszeiten sind auf die Schulzeiten abgestimmt. Soweit kein Bus verkehrt, können im Außenbereich wohnende Eltern in bestimmten Fällen Fahrtkostenerstattung für die Eigenbeförderung der Schüler beantragen. Die Kosten für die Busbeförderung werden vom Landkreis Freudenstadt getragen. Ab Klasse 5 werden die Eltern nach der entsprechenden Satzung des Landkreises zur einer Eigenbeteiligung herangezogen.

Anträge auf Schülerbeförderung sind grundsätzlich im Sekretariat der jeweiligen Schule zu stellen.

Erstattungsanträge für Fahrtkosten können bei der Stadtverwaltung gestellt werden.

 

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Mitarbeiter
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Frist/Dauer
Erstattungsanträge werden nicht rückwirkend bewilligt.
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Kosten/Leistung

Die von den Eltern zu entrichtenden Eigenanteile richten sich nach der Satzung des Landkreises Freudenstadt über die Erstattung der Schülerbeförderungskosten.

 

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Zugehörigkeit zu

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