Rathaus

Dienstleistung

Öffentliche Sicherheit, Ordnungsrecht

Oft sind es die eigentlich kleinen Probleme mit Mitmenschen, die sich zu großen Streitigkeiten auswirken und einem das Leben schwer machen. Die örtliche Polizeiverordnung regelt daher bestimmte Dinge wie die Mittagsruhe, das Verbot des wilden Plakatierens oder auch die Verpflichtung für die Hundehalter, die "Hinterlassenschaften" ihrer Vierbeiner unverzüglich zu beseitigen. Die Überwachung und ggf. Ahndung obliegt dem Fachbereich Recht und Ordnung, selbstverständlich können dort auch Auskünfte eingeholt werden.

Sofern Sie eine Anfrage zu einer ordnungsrechtlichen Angelegenheiten haben, die nicht speziell als eigene Dienstleistung ausgeführt ist, wenden Sie sich bitte an die angeführte/n Sachbearbeiter/in beim Fachbereich "Recht und Ordnung".

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