Rathaus

Dienstleistung

Gestaltberatung

Für Bauvorhaben kann es sehr konkrete Vorgaben geben, z.B. durch Festsetzungen eines Bebauungsplanes oder auch Vorgaben, die im Einzelfall z.B. nach § 34 Baugesetzbuch zur "Eigenart der näheren Umgebung" zu definieren sind. Insbesondere hier ist eine Einzelfallberatung sinnvoll.

Zu den häufig vorkommenden Beratungsinhalten gehören - neben architektonischen Fragen - die Farbgebung und Materialwahl von Fassaden, die Gestaltung von Fassaden (Fensterformate, Balkone), die Dachgestaltung (Material, Farbe) und die Anbringung von Werbeanlagen.

Ziel ist jeweils die optimale Lösung für das Stadt- bzw. Ortsbild und die Interessen des Bauherren.

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Mitarbeiter
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Verfahrensablauf

Für ein Beratungsgespräch ist es sinnvoll, bereits folgende Informationen zu haben:

  • Lage des Bauvorhabens (Straße, Hausnummer, Flurstücksnummer)
  • Art des Bauvorhabens (Neubau, Anbau, Fassadenrenovierung, Werbeanlage)
  • Skizzen und Pläne zu den angestrebten Maßnahmen
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Frist/Dauer
Eine frühzeitige Abstimmung - möglichst vor der Einreichung des Bauantrages - wird empfohlen. Eine Terminvereinbarung ist zumeist kurzfristig möglich.
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Kosten/Leistung
Die Gestaltberatungen für Bauherren ist kostenlos.
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Satzungen
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Zugehörigkeit zu
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