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Dienstleistung

Flächennutzungsplan einsehen

Im Flächennutzungsplan (FNP) stellen Gemeinden die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung dar.

Sie finden darin beispielsweise Aussagen zu geplanten

  • Wohnbauflächen,
  • Gewerbe- und Industriebauflächen,
  • Grünflächen oder
  • Verkehrsflächen.

Die dazugehörende Begründung erklärt die Ziele der Planung und die Darstellungen im Flächennutzungsplan.

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Mitarbeiter
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zuständige Stelle

die Gemeinde-/Stadtverwaltung, in deren Bereich sich das Grundstück befindet

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Verfahrensablauf

Sie können bei der zuständigen Stelle Einsicht in den Flächennutzungsplan nehmen. Sie sollten Angaben zum betroffenen Grundstück (z.B. Gemarkung, Flur- und Grundstücksnummer) machen können.

Die Städte und Gemeinden müssen den für die Öffentlichkeitsbeteiligung vorgesehenen Entwurf des Flächennutzungsplans im Aufstellungs- bzw. Änderungsverfahren über das länderübergreifende UVP-Portal zugänglich machen. Einige Gemeinden haben über das Portal zudem ihren bereits geltenden Flächennutzugsplan zugänglich gemacht.

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Erforderliche Unterlagen

keine

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Kosten/Leistung

keine

Hinweis: Für Kopien von Ausschnitten oder des gesamten Flächennutzungsplans entstehen Gebühren. Diese sind je nach Gemeinde unterschiedlich.

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Sonstiges
Hinweis: Einsichtnahme und Auszüge aus dem Flächennutzungsplan erteilt die Baugenehmigungsbehörde.
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Rechtsgrundlage

Baugesetzbuch (BauGB)

  • § 6 Absatz 5 Satz 3 BauGB Einsicht in den Flächennutzungsplan
  • § 3 Abs. 2 Satz 5 BauGB Beteiligung der Öffentlichkeit
  • § 6a Absatz 2 BauGB Zusammenfassende Erklärung zum Flächennutzungsplan; Einstellen in das Internet
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Weitere Hinweise

Informationen zum Flächennutzungsplanverfahren:

Die Bearbeitung des FNP erfolgte im Maßstab 1 : 10.000. Als sogenannter vorbereitender Bauleitplan hat er bindende Rechtskraft. Der FNP ist Teil des Städtebaurechtes auf der Grundlage des Baugesetzbuches. Er umfasst einen Entwicklungszeitraum von 10 – 15 Jahren.

Im FNP werden die beabsichtigten baulichen und sonstigen Entwicklungsflächen dargestellt. Dies sind unter anderem:

  • Die Art der baulichen Nutzung (Wohnbauflächen, gemischte Bauflächen,
    gewerbliche Bauflächen und Sonderbauflächen)
  • Flächen für den Gemeinbedarf
  • Flächen für den überörtlichen Verkehr, örtliche Hauptverkehrszüge
  • Hauptversorgungs- und Hauptwasserleitungen
  • Wasserflächen und Flächen für die Wasserwirtschaft
  • Grün- und Waldflächen
  • Aufschüttungs- und Abgrabungsflächen, Flächen für Gewinnung von Bodenschätzen
  • Flächen für die Land- und Forstwirtschaft
  • Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege u. Entwicklung der Landschaft
  • Stadterhaltung, Denkmalschutz und Sanierungsmaßnahmen
  • Richtfunkstrecken mit Einschränkung der baulichen Höhenentwicklung
  • Grenzen des Geltungsbereiches

Der FNP soll eine geordnete Entwicklung und eine dem Wohl der Allgemeinheit entsprechende, sozialgerechte Bodenordnung gewährleisten und dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln.

Darstellungen im Flächennutzungsplan können Auswirkungen auf den Grundstückswert (Bodenrichtwerte) haben.

Der Verfahrensablauf zur Aufstellung oder Änderung des Flächennutzungsplanes richtet sich nach gesetzlichen Vorgaben des Baugesetzbuches (BauGB). Der Beginn des Verfahrens muss vom Gemeinderat bzw. Gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Horb-Empfingen-Eutingen beschlossen werden.

Die Fristen zu den jeweiligen Verfahrensständen im Bauleitplanverfahren richten sich nach den Vorgaben des Baugesetzbuches.

Für die Bearbeitung von Flächennutzungsplanverfahren ist bei der Stadtverwaltung Horb der Fachbereich Stadtentwicklung (Produkt 304)  zuständig.

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Vertiefende Informationen
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Zugehörigkeit zu
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