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Dienstleistung

Genehmigungsfreie Bauvorhaben

Für eine Reihe von untergeordneten Baumaßnahmen benötigen Sie weder ein Baugenehmigungs- noch ein Kenntnisgabeverfahren (verfahrensfreie Vorhaben).

Verfahrensfrei heißt dabei lediglich, dass ein behördliches Prüfverfahren nicht beantragt werden muss. Die baurechtlichen und sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften sind aber auch bei verfahrensfreien Maßnahmen eigenverantwortlich zu beachten.

Dies gilt z. B. für die Festsetzungen des Bebauungsplanes, die Einhaltung der Abstandsflächen nach der Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) und die Maßnahmen der Standsicherheit.

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Mitarbeiter
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Verfahrensablauf

Die verfahrensfreien Vorhaben ergeben sich aus § 50 der LBO mit Aufzählung der Vorhaben im Anhang. Bitte beachten Sie, dass im Geltungsbereich der Gestaltungssatzung grundsätzlich alle Bauvorhaben genehmigungspflichtig sind.

Näheres können Sie bei den zuständigen Sachbearbeitern erfragen.

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