Rathaus

Dienstleistung

Spenden an die Stadt

Die Stadt Horb a. N. nimmt Geld- und Sachspenden für die Erfüllung ihrer städtischen Aufgaben an.  Eine Spende kann auch der Verzicht auf die Begleichung Ihrer Rechnung an die Stadt sein.

Wir haben für Sie die wichtigsten Informationen zu Spenden an die Stadt Horb a.N. zusammengefasst.

^
Mitarbeiter
^
Verfahrensablauf

Bankverbindungen der Stadt für die Überweisung: Hier klicken!

Bitte geben Sie auf der Überweisung „Spende“ und den gewünschten Verwendungszweck an.

Annahme der Spenden
Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass Spenden an die Stadt nur vom Gemeinderat  angenommen werden dürfen. In Horb a.N werden Spenden quartalsmäßig ca. vier Mal im Jahr dem Gemeinderat zur Annahme in einer öffentlichen Sitzung vorgelegt.
 
Bekomme ich eine Spendenbescheinigung
Spendenbescheinigungen (Zuwendungsbestätigungen) dürfen nur für „gemeinnützige“ Spenden ausgestellt werden. Ob Ihre Spende die gesetzlichen Voraussetzungen für gemeinnützige Spenden (§§ 52 ff. Abgabenordnung) erfüllt, können Sie gerne bei der Stadtverwaltung erfragen.

^
Kosten/Leistung

Es fallen keine Gebühren an.

^
Zugehörigkeit zu

Direkt | finden