Dienstleistung
SEPA-Lastschrift
Die Einzugsermächtigung nach dem bisherigen Verfahren wurde 2014 durch das SEPA-Lastschriftmandat ersetzt. Mit diesem berechtigen Sie – wie bisher auch – die Stadtkasse alle fälligen Zahlungen direkt von Ihrem Konto einzuziehen. Diesem können Sie innerhalb der gültigen Frist widersprechen. Ihr Geld wird dann anstandslos zurückgebucht.
Die Widerspruchsfrist beim SEPA-Lastschriftverfahren beträgt bei autorisierten Lastschriften 8 Wochen. Bei nicht autorisiertem Lastschrifteinzug (z. B. es liegt kein Mandat vor) 13 Monate. Innerhalb dieser Zeit ist ein Widerspruch ohne Angaben von Gründen möglich.
Vorteile des SEPA-Lastschriftverfahrens
Alle Vorteile der bisherigen Lastschrifteinzugsermächtigung bleiben auch im SEPA-Lastschriftverfahren für Sie bestehen.
Sie ersparen sich:
• die lästige Überwachung von Zahlungsterminen
• die Anpassung bestehender Daueraufträge bei Ihrer Bank
• die Kosten der Bank für Daueraufträge
• eventuelle Säumnisfolgen
Was ändert sich für Sie zum bisherigen Lastschrifteinzugsverfahren
• Statt Kontonummer / Bankleitzahl wird die IBAN / BIC benötigt
• Statt einer Lastschrifteinzugsermächtigung bedarf es eines SEPA-Lastschriftmandates
- Sie können ein interaktives Online-Formular ausfüllen und über eine verschlüsselte Verbindung direkt an uns senden. SEPA-Lastschrift allgemein
- Sie können ein interaktives Online-Formular ausfüllen und über eine verschlüsselte Verbindung direkt an uns senden. SEPA-Lastschrift Grundschulbetreuung
- SEPA-Lastschrift Kindergartenbeitrag
- SEPA-Lastschrift Musikschule
- SEPA-Lastschriftmandat widerrufen