Rathaus

Dienstleistung

SEPA-Lastschrift

Die Einzugsermächtigung nach dem bisherigen Verfahren wurde 2014 durch das SEPA-Lastschriftmandat ersetzt. Mit diesem berechtigen Sie –  wie bisher auch – die Stadtkasse alle fälligen Zahlungen direkt von Ihrem Konto einzuziehen. Diesem können Sie innerhalb der gültigen Frist widersprechen. Ihr Geld wird dann anstandslos zurückgebucht.

Die Widerspruchsfrist beim SEPA-Lastschriftverfahren beträgt bei autorisierten Lastschriften 8 Wochen. Bei nicht autorisiertem Lastschrifteinzug (z. B. es liegt kein Mandat vor) 13 Monate. Innerhalb dieser Zeit ist ein Widerspruch ohne Angaben von Gründen möglich.

Vorteile des SEPA-Lastschriftverfahrens

Alle Vorteile der bisherigen Lastschrifteinzugsermächtigung bleiben auch im SEPA-Lastschriftverfahren für Sie bestehen.

Sie ersparen sich:
• die lästige Überwachung von Zahlungsterminen
• die Anpassung bestehender Daueraufträge bei Ihrer Bank
• die Kosten der Bank für Daueraufträge
• eventuelle Säumnisfolgen

Was ändert sich für Sie zum bisherigen Lastschrifteinzugsverfahren
• Statt Kontonummer / Bankleitzahl wird die IBAN / BIC benötigt
• Statt einer Lastschrifteinzugsermächtigung bedarf es eines SEPA-Lastschriftmandates
 

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Mitarbeiter
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Formulare & Online-Prozesse
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Erforderliche Unterlagen
Die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren erklären Sie uns bitte schriftlich (nicht per E-Mail oder Fax) mit dem zur Verfügung gestellten PDF-Formular.
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Weitere Hinweise
Sie möchten künftig am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen? Haben bisher Ihre fälligen Zahlungen jedoch mit einem Dauerauftrag bei Ihrer Bank bezahlt. Bitte kündigen Sie diesen Dauerauftrag, um Doppelzahlungen zu vermeiden.
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Zugehörigkeit zu

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