Rathaus

Dienstleistung

Abfall und Müll entsorgen

Für die Abfallentsorgung in Horb ist der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Freudenstadt beim Landratsamt Freudenstadt verantwortlich.

Die Termine für die verschiedenen Abfuhren von Restmüll, Biomüll, Gelber Sack, Papier, Sperrmüll, Schrott/Elektroschrott, Gartenabfälle und Problemmüll, sowie Informationen zu den Sammelcontainern, dem Recycling-Center sowie der Mülldeponie finden Sie auf der Internetseite des Landratsamts Freudenstadt

Für Fragen zur Müllentsorgung, zum Erwerb von Müllmarken, Tauschen der Behältergröße etc. sowie für die Restmüll-Veranlagung ist der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landratsamts Freudenstadt zuständig.

Hierzu wurde rund um die Abfallentsorgung der "Große Abfallratgeber" veröffentlicht. Dieser ist bei den Rathäusern und bei der Bürgerinfo des Landratsamtes erhältlich. In elektronischer Form kann dieser auf der Homepage des Abfallwirtschaftsbetriebs unter www.awb-fds.de abgerufen werden. Für Fragen steht der Abfallwirtschaftsbetrieb auch per E-Mail: service(at)awb-fds.de oder über das kostenfreie Servicetelefon 0800 9638527 zur Verfügung.


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Zuständige Stelle
Landratsamt
Herrenfelder Straße 14
72250 Freudenstadt
07441 920-999900
E-Mail senden / anzeigen
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zuständige Stelle

Abfallwirtschaftsamt oder Abfallwirtschaftsbetrieb:

  • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
  • wenn Sie in einem Landkreis wohnen und keine Übertragung auf Gemeinden vorliegt: das Landratsamt
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Voraussetzungen

Gemäß der Satzung des Landkreis Freudenstadt über die Abfallentsorgung ist jeder Haushalt verpflichtet einen Restmülleimer zu besitzen. Dieser Anschluss- und Benutzungszwang entfällt, wenn durch den Vermieter ein Container zur Restmüllentsorgung für das gesamte Wohnhaus gestellt wird.

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Kosten/Leistung

Die Höhe der Abfallgebühren wird durch Satzung festgelegt.

Über die aktuellen Gebühren können Sie sich beim Landratsamt Freudenstadt erkundigen.

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Sonstiges

Beim Bürgerbüro der Stadt Horb a.N. und den Ortschaftsverwaltungen in den Stadtteilen können Sie:

  • Restmüllsäcke und Gartenabfallsäcke erwerben
  • gelbe Säcke (kostenlos) erhalten
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Rechtsgrundlage
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