Rathaus

Dienstleistung

Bußgeldverfahren

Die zentrale Bußgeldstelle mit kommunalem Vollzugs- und Ermittlungsdienst bearbeitet Ordnungswidrigkeitenverfahren, überwiegend im Verkehrsbereich, aber auch z. B. im Ausländerrecht, Melderecht, Gaststättenrecht, Ortsrecht u.s.w.

Weiter führt die zentrale Bußgeldstelle eigene Geschwindigkeitsüberwachungen mit stationären Anlagen oder an wechselnden Standorten im Stadtgebiet durch.

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Mitarbeiter
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Verfahrensablauf
Es werden Verwarnungen, Bußgeld- und Kostenbescheide bei entsprechenden Verstößen erteilt. Fragen hierzu lassen sich oft auch in einem Telefongespräch klären.
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Frist/Dauer

Die Verjährungsfristen ergeben sich aus dem jeweiligen Gesetz, welches die Verstöße regelt, und sind unterschiedlich. Die Einspruchsfristen sind auf dem jeweiligen Bescheid unter der "Rechtsbehelfsbelehrung" aufgeführt. Bei Bußgeldbescheiden nach der Straßenverkehrsordnung beträgt die Einspruchsfrist beispielsweise 2 Wochen.

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Kosten/Leistung

Die Verwarnungs- und Bußgelder sind bundeseinheitlich in einem Bußgeldkatalog geregelt.

Verwarnungen enthalten zusätzlich zum Verwarnungsgeld keine weitere Gebühr, bei Bußgeldbescheiden beträgt die Gebühr mindestens 20 € (je nach Bußgeldhöhe) zzgl. 5,60 € Auslagenersatz.

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Sonstiges
Die geltenden Rechtsgrundlagen der Bußgeldstelle sind u.a. das Polizeigesetz, das Waffenrecht, das Jagd- und Fischereirecht, das Gewerbe- und Gaststättenrecht und das Jugendschutzrecht.
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Zugehörigkeit zu
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