Rathaus

Dienstleistung

Wassergebühren

Schuldner der Benutzungsgebühr ist der Anschlussnehmer (Grundstückseigentümer). Die Stadtwerke rechnen nicht mit Mietern bzw. Pächtern ab. Die Wasserzähler werden fristgerecht alle 6 Jahre (Vorschrift des Eichamtes) durch die Wassermeister der Stadt gewechselt. Den Stadtwerken, den Wassermeistern bzw. den beauftragten Personen der Stadt ist jederzeit Zutritt zur Wasseruhr zu gewähren, des Weiteren hat der Anschlussnehmer dafür Sorge zu tragen, dass die Wasseruhr jederzeit leicht zugänglich ist.

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Formulare & Online-Prozesse
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Verfahrensablauf

Jeder Hausbezug bei Neubauten ist unverzüglich den Stadtwerken zu melden, dass eine Wasseruhr eingebaut werden kann. Jeder Hausverkauf ist den Stadtwerken mit folgenden Angaben zu melden:
a) Eigentumsübergang des Objektes bzw. Auszugsdatum
b) Zählerstand zum o.g. Termin
c) Rechnungsanschrift für Schlussrechnung bzw. Wegzugsadresse
d) Neuer Eigentümer mit kompletter Anschrift

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Frist/Dauer

Jeweils im Dezember eines Jahres wird dem Kunden eine Ablesekarte zugeschickt, mit der Bitte den Wasserzähler selbst abzulesen. Aufgrund der Ablesung wird im Februar dann die Jahresschlussrechnung erstellt, in der dem Kunden auch die Höhe der im folgenden Jahr fälligen Abschlagszahlungen mitgeteilt wird.

Abschlagsfälligkeiten: 1. März, 1. Juni, 1. September und 1.Dezember

Hierfür werden keine separaten Rechnungen verschickt. Überwachen Sie daher selbständig diese Termine oder erteilen sie uns eine Einzugsermächtigung.

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Kosten/Leistung

Die Gebührenhöhe richtet sich nach der jeweils gültigen Wasserversorgungssatzung (siehe unten).

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Sonstiges

Ihren Zählerstand können Sie auch ganz bequem online abgeben. Zu gegebener Zeit finden Sie auf der Startseite unter www.horb.de einen Link zur Onlineabgabe Ihres Zählerstands.

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Satzung
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Zugehörigkeit zu
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