Virtuelle poststelle
Sichere Kommunikation mit der Stadtverwaltung Horb

Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich (Grundgesetz, Artikel 10, Abs. 1). Diese Unverletzlichkeit ist in unserem modernen Zeitalter der Computertechnologie mehr gefährdet als jemals zuvor. Ein Mittel, sie dennoch zu bewahren, ist die Benutzung starker Verschlüsselungstechnologien.

Die Stadt Horb bietet Ihnen mit der Virtuellen Poststelle (VPS) eine kostenlose Plattform zur sicheren und rechtsverbindlichen Kommunikation nach § 3a Verwaltungsverfahrensgesetz Baden-Württemberg (LVwVfG) an. Mit der Virtuellen Poststelle wird der elektronische Zugang, der u.a. auch für die Umsetzung der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie (EU-DLR) erforderlich ist, eröffnet.

Zur verschlüsselten Kontaktaufnehme mit der Stadtverwaltung stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

Direkt | finden