Veranstaltung
Fundsachenversteigerung
Sa., 11. Mai 2019
ab 10:30
Uhr
Fundsachen können ab 10:00 Uhr besichtigt werden.
Fundsachen können ab 10:00 Uhr besichtigt werden.
Das Datum dieser Veranstaltung liegt in der Vergangenheit
Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 980 Bürgerliches Gesetzbuch
Versteigerung von Fundsachen
Die Stadt Horb am Neckar führt am Samstag, 11. Mai 2019 ab 10:30 Uh in Horb am Neckar, Marktplatz
(vor Gebäude Marktplatz 16, Bürgerbüro)
eine öffentliche Versteigerung der bis einschließlich 31.10.2018 beim Fundbüro abgelieferten und nicht abgeholten Fundsachen durch. Zur Versteigerung gelangen Fundsachen wie z. B. Fahrräder, Taschen, Schmuck, Schirme, deren Aufbewahrungsfrist abgelaufen ist. Die Fundsachen werden meistbietend gegen Barzahlung versteigert. Alle weiteren Versteigerungsbedingungen werden unmittelbar vor Beginn der Veranstaltung bekannt gegeben.
Die Fundgegenstände können ab 10:00 Uhr besichtigt werden.
Personen (Eigentümer oder Empfangsberechtigte), die an den zu versteigernden Gegenständen Rechte geltend machen wollen, werden aufgefordert, diese bis Freitag, 3. Mai 2019, 12:00 Uhr beim Bürgerbüro Horb am Neckar, Marktplatz 16, 72160 Horb am Neckar anzumelden. Nach Ablauf dieser Frist können Ansprüche nicht mehr geltend gemacht werden.
Versteigerung von Fundsachen
Die Stadt Horb am Neckar führt am Samstag, 11. Mai 2019 ab 10:30 Uh in Horb am Neckar, Marktplatz
(vor Gebäude Marktplatz 16, Bürgerbüro)
eine öffentliche Versteigerung der bis einschließlich 31.10.2018 beim Fundbüro abgelieferten und nicht abgeholten Fundsachen durch. Zur Versteigerung gelangen Fundsachen wie z. B. Fahrräder, Taschen, Schmuck, Schirme, deren Aufbewahrungsfrist abgelaufen ist. Die Fundsachen werden meistbietend gegen Barzahlung versteigert. Alle weiteren Versteigerungsbedingungen werden unmittelbar vor Beginn der Veranstaltung bekannt gegeben.
Die Fundgegenstände können ab 10:00 Uhr besichtigt werden.
Personen (Eigentümer oder Empfangsberechtigte), die an den zu versteigernden Gegenständen Rechte geltend machen wollen, werden aufgefordert, diese bis Freitag, 3. Mai 2019, 12:00 Uhr beim Bürgerbüro Horb am Neckar, Marktplatz 16, 72160 Horb am Neckar anzumelden. Nach Ablauf dieser Frist können Ansprüche nicht mehr geltend gemacht werden.
Vor Gebäude 16, Bürgerbüro
Stadtverwaltung Horb
Fundbüro