Amtsblatt Horb

Aktuelles

Information über die öffentliche Gemeinderatssitzung vom 28. September 2021


In seiner ersten Sitzung nach der Sommerpause am 28. September 2021 konnte der Gemeinderat folgende Beschlüsse fassen:

  • Mehrheitlich fasste das Gremium als Empfehlung an den Gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Horb a. N. den Beschluss, den Entwurfsunterlagen zur Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) 1997 der Verwaltungsgemeinschaft Horb a. N. im Bereich „Intermodales Servicezentrum Horb“ in Horb a. N.-Altheim zuzustimmen und diese öffentlich auszulegen sowie die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) einzuholen.
  • Der Gemeinderat konnte dem Vorschlag der Verwaltung, eine Stellungnahme zum Planfeststellungsverfahren „Kombi-Terminal Horb (KTH) in Horb a. N. IG Heiligenfeld abzugeben, zustimmen. Das Gremium signalisiert hiermit, das Planfeststellungsverfahren positiv zu begleiten und damit die Verlagerung von Güterverkehren auf die Schiene zu ermöglichen.
  • Das Gremium entschied über die im Rahmen der öffentlichen Auslegungen eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und Träger öffentlicher Belange und beschloss die 6. Änderung des Bebauungsplans „Hahner III“ in Horb a. N. und Horb a. N.-Bildechingen sowie die 5. Änderung des Bebauungsplans „Waldbrunnen“ in Horb a. N.-Grünmettstetten jeweils als Satzung.
  • Der Gemeinderat stimmte dem Entwurf des Bebauungsplans und den örtlichen Bauvorschriften „Großäcker II“ in Horb a. N.-Dettensee zu und fasste mehrheitlich den Beschluss, die Entwurfsunterlagen öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange anzuhören.
  • Das Gremium sprach sich dafür aus, eine Verlinkung der Darstellungen von naturschutzrechtlichen Ausgleichs- und Ökokontomaßnahmen auf der Homepage des Landratsamts Freudenstadt auf der Homepage der Stadt Horb a. N. einzufügen und die Darstellung von Ausgleichsmaßnahmen im Rahmen der Umsetzung der ISPIRE-Richtlinie unzusetzen. Damit wird dem gemeinsamen Antrag der BiM, SPD und OGL Fraktionen, alle planexternen und vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen der Stadt Horb a. N. auf der städtischen Homepage zu veröffentlichen, Rechnung getragen.
  • Im Rahmen des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum (ELR) billigte der Gemeinderat einstimmig den Evaluierungsbericht Rexingen – Schwerpunktgemeinde von 2015 bis 2020.
  • Der Gemeinderat befürwortete die Genehmigungsplanung für eine neue Biomasse-Kesselanlage für das Versorgungsgebiet Hohenberg in Horb a. N. und beschloss, das Ingenieurbüro EFU zur Erstellung der Ausschreibungsunterlagen zu beauftragen.
  • Das Gremium stimmte der Vergabe der Bauarbeiten zur Verlegung einer neuen Trinkwasserleitung zu den Plattenhöfen mit einer Auftragssumme von 222.159,66 Euro an die Firma Stumpp GmbH & Co. KG, Balingen, einstimmig zu.
  • Die Gremiumsmitglieder sprachen sich einstimmig für die Wahl von Frank Heinrich-Zeller zum Abteilungskommandanten und von Marco Renner zum stellvertretenden Abteilungskommandanten der Feuerwehrabteilung Horb a. N.-Dettingen zu.
  • Einstimmig konnte der Gemeinderat den Jahresabschluss 2018 der Stadt Horb a. N. feststellen und den Schlussbericht über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2018 zur Kenntnis nehmen.
  • Der Jahresabschluss 2019 des Eigenbetriebs Stadtentwässerung Horb a. N. konnte ebenfalls einstimmig festgestellt und der Bericht über die örtliche Prüfung zur Kenntnis genommen werden.
  • Der Gemeinderat stimmte der Abrechnung der Baumaßnahmen – Austausch Wärmeerzueger (Heizung) für die katholische Spitalstiftung Horb, Neubau Blockkraftheizwerk im Haugenstein Horb, Umgestaltung Westliche Altheimer Straße in Horb (im Sanierungsgebiet), Molkegässle in Altheim, Baugebiet Großäcker in Dettensee, Scheibenbussstraße in Nordstetten, Baugebiet Barbel West in Talheim, Umbau Feuerwehrhaus (Klosterscheuer) in Talheim – einschließlich der dargestellten Mittelverwendung zu.
  • Der Zwischenbericht über die Ergebnisse aus der Haushaltsstrukturkommission sowie die Informationen zum Haushaltsvollzug 2. Quartal 2021 (bis 30. Juni 2021) wurden vom Gremium zur Kenntnis genommen. Es wurde zudem darüber informiert, dass im Zuge der Einspardiskussionen die coronabedingt seit März 2020 nicht mehr angebotenen Leistungen des mobilen Bürgerbüros in den Ortschaften auch nach der Corona-Pandemie nicht wieder aufgenommen werden. Auf eine entsprechende Pressemitteilung wird verwiesen.
  • Der Bericht zur Beratung des Gestaltungsbeirates am 25. Juni 2021 lag dem Gremium ebenfalls zur Kenntnisnahme vor.

Die öffentliche Sitzung wurde im Internet über den YouTube-Kanal der Stadt Horb a. N. per Livestream übertragen.
Die Beratungsunterlagen zu den Sitzungen des Gemeinderats und seiner Ausschüsse finden Sie auf der städtischen Homepage unter www.horb.de/bürgerinformationssystem.

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