Amtsblatt Horb

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Störungen durch private Autofahrten im Wald nehmen zu


Derzeit sind viele Menschen in Wald und Flur unterwegs. Zu Fuß und mit dem Fahrrad ist dies auf entsprechenden Wegen problemlos möglich. Anders verhält es sich allerdings mit Autos und anderen motorisierten Fahrzeugen.

Förster*innen stellten in den vergangenen Wochen immer häufiger fest, dass Waldwege verbotenerweise mit dem privaten PKW befahren werden. Dadurch werden andere Erholungssuchende wie Wanderer und Radfahrer behelligt, vor allem aber werden die Waldtiere unnötig gestört. Kleinlebewesen wie Frösche, Kröten und andere Amphibien werden häufig überfahren. Aber auch Fuchs, Reh und Co. werden durch den Motorenlärm im Wald, vor allem während der derzeitigen Aufzucht der Jungtiere, empfindlich aufgeschreckt.

Zu den nicht erlaubten Dingen nach dem Landeswaldgesetz gehört unter anderem auch das Fahren und Abstellen von Kraftfahrzeugen im Wald. Ausnahmen gelten natürlich für Waldbesitzende, die Waldbewirtschaftung sowie die Jagdausübung. Das „Nichtbeachten“ dieser Regeln stellt eine Ordnungswidrigkeit nach dem Landeswaldgesetz dar und wird nicht zuletzt im Interesse anderer Waldbesuchender und Waldbesitzender zur Anzeige gebracht und mit einem Verwarnungsgeld belegt.

Für Waldbesuchende stehen eine Vielzahl von Wald- und Wanderparkplätzen zur Verfügung, die überwiegend kostenfrei genutzt werden können. Waldbesuchende werden gebeten, ihr Auto auf diesen Parkplätzen abzustellen und die Waldwege nicht zu befahren. Bequem und umweltschonend lassen sich viele Waldstücke und Ausflugsziele auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Fahrrad erreichen.

Sind die Waldparkplätze belegt, dann ist beim Abstellen der Autos am Waldrand darauf zu achten, dass die Zufahrten zum Wald nicht zugeparkt werden. Zum einen müssen Rettungsfahrzeuge bei Unfällen oder Waldbränden schnell an den Einsatzort kommen und zum anderen müssen Wege für die Waldbewirtschaftung und Holzabfuhr frei sein.

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