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Mehlschwalben bekommen zusätzliche Nistmöglichkeiten


Das Jahr 2010 wurde von der UN zum internationalen Jahr der Biodiversität bestimmt, um den weltweiten Artenrückgang ins Bewusstsein zu rücken. Baden-Württemberg fördert mit dem Aktionsplan Biologische Vielfalt 111 ausgewählte Arten stellvertretend für viele weitere gefährdete Arten. Auch die Mehlschwalbe ist Teil dieses Aktionsplans.

Passend dazu wurden in den vergangenen Jahren im Landkreis Freudenstadt schon hunderte Nistkästen an Schulen und auch an Bürger*innen im Landkreis ausgegeben. Für einige in den vergangenen Jahren Zukurzgekommene, stellt die untere Naturschutzbehörde in Zusammenarbeit mit dem Regierungspräsidium Karlsruhe jetzt nochmals Nisthilfen für Mehlschwalben zur Verfügung. Die Kosten übernimmt die Naturschutzverwaltung des Landes.

Die Mehlschwalbenbestände haben in den letzten Jahrzehnten stark abgenommen. Deren Nester sind im Gegensatz zu vielen anderen Vogelarten aber ganzjährig und damit auch außerhalb der Brutzeiten geschützt und dürfen deshalb nur mit einer naturschutzrechtlichen Genehmigung entfernt werden. Dennoch fallen sie oftmals Renovierungsarbeiten zum Opfer. Gerade bei Maßnahmen zur Wärmedämmung werden sie teilweise ersatzlos entfernt. Eine rechtzeitige Beratung erspart im besten Fall einen Bußgeldbescheid wegen eines Verstoßes gegen das Naturschutzgesetz.

Die Nistkästen können per E-Mail oder Telefon reserviert werden und anschließend im Landratsamt abgeholt werden. Dies ist ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Weitere Informationen oder Reservierungen bei Silke Finkbeiner, E-Mail: s.finkbeiner(at)kreis-fds.de, Tel. 07441 920-5035, oder Wolfgang Diehl, E-Mail: diehl(at)kreis-fds.de, Tel. 07441 920-5034.

Mehlschwalben-Nistkästen | Foto: Landratsamt Freudenstadt

Die Mehlschwalben-Nistkästen werden vom Landratsamt an interessierte Bürger*innen abgegeben.

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