Amtsblatt Horb

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Vorsorge durch Vollmacht


Krankheit oder Unfall können das Leben von einer Sekunde auf die andere auf den Kopf stellen. Dies gilt auch für Menschen jüngeren Alters. Deshalb rät die Betreuungsbehörde des Landratsamts allen Volljährigen dringend dazu, mit einer Vorsorgevollmacht zu regeln, wer für sie handeln soll, wenn sie es selbst nicht mehr können – beispielsweise weil Sie nach einem Unfall im Koma liegen oder durch einen Schlaganfall ihre Handlungsfähigkeit eingeschränkt ist.
Unbedingt notwendig ist es, in diesem Fall einer – besser noch zwei – Vertrauenspersonen eine schriftliche Vollmacht zu erteilen, entsprechende Vordrucke dafür gibt es auf Homepage des Landratsamts unter www.kreis-fds.de. Wer Haus- oder Grundbesitz hat, sollte die Vollmacht von einem Notar beglaubigen lassen. Für Geldgeschäfte bei Banken und Sparkassen empfiehlt es sich, dort eine separate Vollmacht zu hinterlegen.

Verunfallt eine volljährige Person so schwer, dass sie danach nicht mehr in der Lage ist, ihre Geschäfte selbst wahrzunehmen und es gibt keinen Bevollmächtigten, dann tritt der Staat ein und bestellt einen rechtlichen Betreuer. Diese Betreuung konzentriert sich auf schriftliche und organisatorische Aufgaben, wie Anträge bei Behörden stellen oder einen Pflegeheimplatz suchen. Bevor ein Betreuer bestellt wird, prüft das Betreuungsgericht, das beim Amtsgericht angesiedelt ist, sehr genau, in welchen Bereichen Unterstützung benötigt wird. Erst mit einem auf einzelne Themen und Situationen bezogenen richterlichen Beschluss kann die Betreuer*in tätig werden. Abgesehen davon, dass die Bestellung einige Zeit in Anspruch nimmt, ist es dann im Ergebnis meist so, dass eine fremde Person die Betreuung übernimmt. Auch deshalb empfiehlt die Betreuungsbehörde, bevor es so weit ist, einer Vertrauensperson diese Aufgabe zu übertragen.

Weitere Informationen, Vorlagen und weiterführende Links zum Themenbereich rechtliche Betreuung gibt es auf der Homepage des Landratsamts unter Landkreis Freudenstadt - Rechtliche Betreuung von Volljährigen (www.landkreis-freudenstadt.de). Eine unverbindliche Beratung auch bei Anneliese Knöpfler von der Betreuungsbehörde unter Tel. 07441 920-6174 erfolgen.

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