Amtsblatt Horb

Aktuelles

Information über die Gemeinderatssitzung vom 24. November 2020


In seiner Sitzung am 24.11.2020 konnte der Gemeinderat folgende Beschlüsse fassen:
  • Einstimmig beschloss der Gemeinderat, den Einwohnerantrag der Bürgerinitiative Heiligenfeld vom 27.10.2020 zu künftigen Entwicklungen des Industriegebiets Heiligenfeld für zulässig zu erklären. Es wurde zudem beschlossen, den derzeitigen Projektstand der einzelnen Planungsverfahren im Rahmen der Entwicklung des KVT (Kombinierter Verkehr-Terminal Schiene/Straße) und der damit verbundenen Erweiterung des Industriegleises in einer öffentlichen Bürgerinformationsveranstaltung vorzustellen und die Angelegenheit danach innerhalb von drei Monaten nach Eingang des Einwohnerantrags erneut sachlich im Gemeinderat zu behandeln.
  • Der Gemeinderat stimmte einstimmig der Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplanes 2021 bis 2025 und der Fortschreibung des Beschaffungsprogramms für Fahrzeuge der Freiwilligen Feuerwehr Horb a. N. bis zum Jahr 2026 zu. Das Gremium beschloss, den Antrag der FD/FW-Fraktion zur Anpassung der Feuerwehr-Kostenersätze und der Einsatzentschädigung für die Feuerwehrangehörigen bei der anstehenden Anpassung der Kostenersatz- und Entschädigungssatzung im Jahr 2021 zu bearbeiten. Einstimmig sprach sich der Gemeinderat für den Neubau eines Feuerwehrgebäudes für die Abteilungswehr Rexingen und der Einstellung der hierfür erforderlichen Mittel in der Mittelfristigen Finanzplanung aus, um den Einzug der Feuerwehr Rexingen im Frühjahr 2025 zu gewährleisten.
  • Mehrheitlich fasste das Gremium den Beschluss, das Verfahren zum Baugebiet „Brühl-Süd“ in Horb a. N.-Bildechingen nach Ablauf der Frist des § 13b Baugesetzbuch (BauGB) in ein förmliches Verfahren überzuleiten und fortzuführen. Die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Baugebiet „Heideweg-Nord“ in Horb a. N.-Isenburg wurde mehrheitlich abgelehnt.
  • Im Rahmen der Änderung des Bebauungsplans „Brühl“ in Horb a. N.-Mühlen konnte das Gremium über die im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen entscheiden und beschloss die 7. Änderung des Bebauungsplans einstimmig als Satzung.
  • Mehrheitlich befürwortete der Gemeinderat die Vergabe von Ingenieurleistungen für die Erschließungsplanung des Industriegebiets „Heiligenfeld“ in Horb a. N. Es wurde beschlossen, die Objektplanung der Verkehrsanlagen und der Ingenieurbauwerke an das Büro Ohnmacht Ingenieure, Sulz a. N., zu vergeben.
  • Die Gremiumsmitglieder stimmten einstimmig der Vergabe der Rohbauarbeiten für den Neubau des Trinkwasserhochbehälters Freudenstädter Straße in Horb a. N.-Rexingen an die Firma Schneider, Haigerloch, für einen Betrag von 668.559,35 Euro zu.
  • Ebenfalls einstimmig sprach sich der Gemeinderat im Rahmen der Erschließung des Baugebiets „Gartenäcker IV“ in Horb a. N.-Dettlingen für die Vergabe der Tief- und Straßenbauarbeiten mit einer Summe von 260.976,59 Euro an die Firma J.Friedrich Storz Verkehrswegebau GmbH & Co. KG, Donaueschingen, sowie für die Vergabe der Wasserleitungsarbeiten mit einer Summe von 9.880,90 Euro an die Firma Stetter Anlagen- und Rohrleitungsbau GmbH, Nagold-Hochdorf, aus.
  • Der Gemeinderat befürwortete die Gebührenkalkulationen 2021 – 2022 der Wasserversorgungs- und Abwassergebühren. Der Neufestsetzung der Wasser- und Abwassergebühren sowie den Änderungen der Wasserversorgungssatzung und der Abwassersatzung wurde zugestimmt.
  • Das Gremium stimmte der Kalkulation der Fernwärmepreise für das Jahr 2021 einstimmig zu. Für die Fernwärmeversorgung auf dem Hohenberg in Horb a. N. wurden die Fernwärmeversorgungspreise für das Preisblatt 2021 mit einem jährlichen Grundpreis (netto) von 37,69 Euro je Kilowatt Anschlussleistung festgelegt.
  • Mehrheitlich lehnte der Gemeinderat die Ergänzung der Friedhofssatzung für den Ruhewald um Gestaltungsregelungen für Urnengrabstätten ab. Damit hat das Gremium die bestehende Satzung bekräftigt. Aus der Diskussion ging hervor, dass alle früheren Flyer oder Ähnliches, die Aussagen zu Gestaltungen gemacht haben, mit dieser Entscheidung endgültig vom Tisch seien und auch nicht mehr als Argumentation herangezogen werden können. Oberbürgermeister Rosenberger stellte fest, dass der Gemeinderat mit dieser demokratischen Entscheidung klargestellt habe, dass es jenseits der Satzung keinen Interpretationsspielraum mehr geben würde. Die rechtsgültige Friedhofssatzung für den Ruhewald Nordstetten besagt, dass nach Ablauf von 10 Tagen nach einer Bestattung keine Grabgestaltung zulässig ist.
  • Einstimmig wurde die Neubildung der Gremien infolge personeller Änderung durch das Ausscheiden von Stadtrat Luis Schneiderhan und dem Nachrücken von Stadträtin Ilse Braitmaier beschlossen.
  • Das Gremium nahm die Informationen zum Haushaltsvollzug für das 3. Quartal 2020 (bis 30.09.2020) sowie Informationen über Erbbaurecht bei Wohnbauplätzen zur Kenntnis.
  • Der Gemeinderat stimmte der Annahme bzw. Vermittlung von Spenden und ähnlichen Zuwendungen einstimmig zu.
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