Amtsblatt Horb

Aktuelles

Wichtiger Hinweis für Waffenbesitzer


Mit einer Änderung des Waffengesetzes wurden die Waffenhersteller und Waffenhändler seit dem 1. September 2020 an das Nationale Waffenregister (NWR) angebunden.
Somit ist für den Waffenkauf oder Waffenverkauf zwischen privaten und gewerblichen Erlaubnisinhabern die Angabe der sogenannten NWR-ID notwendig, damit die gewerblichen Erlaubnisinhaber die Waffenbewegungen an das NWR gesetzeskonform melden können. Den Waffenbesitzern wurden bereits ihre NWR-IDs mitgeteilt, die bis jetzt noch jeweils händisch erfasst werden mussten.
Zwischenzeitlich ist es technisch möglich, auf dem Stammdatenblatt einen Code zu hinterlegen, der vom Händler abgescannt werden kann. Dieses technische Hilfsmittel gewährleistet in wenigen Sekunden den elektronischen Eintrag in das Waffenhandelsbuch. Damit ist eine deutliche Zeitersparnis für den Waffenhändler verbunden, auch wird die Anzahl von Übertragungsfehlern vermindert.

Gerne können Waffenbesitzer ihr neues Stammdatenblatt mit dem entsprechenden QR-Code bei der Stadtverwaltung per E-Mail unter waffenbehoerde(at)horb.de anfordern oder beim nächsten Besuch bei der Stadtverwaltung direkt mitnehmen. 
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